Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckten bei Kontrollen am Wochenende insgesamt acht Haftbefehle bei fünf Personen. Zwei Männer kamen in die Justizvollzugsanstalt Weiden. Eine verurteilte Frau und zwei Männer konnten ihre Justizschulden bezahlen und auf freiem Fuß bleiben.
Wie die Bundepolizei mitteilt, kontrollierten Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Freitagnachmittag einen Kleinbus an der A 6 bei Waidhaus. Dabei fiel den Beamten eine 40-Jährige auf. Der Fahndungscomputer spuckte einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung aus. Da die Frau einen Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Essen über 55 Euro nicht bezahlt hatte, suchte die Staatsanwaltschaft Essen mittels Haftbefehl nach ihr. Die 40-Jährige zahlte ihre Justizschulden, entging so der angeordneten Erzwingungshaft und setzte ihre Reise fort.
Einen seit Juli rechtskräftigen Haftbefehl kann die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bereits jetzt wieder ad acta legen. Das Amtsgericht Nürnberg hatte einen 44-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 3400 Euro verurteilt. Weil der Mann seine Justizschulden nicht bezahlte, wurde nach ihm per Haftbefehl gefahndet. Beamte der Bundespolizei Weiden kontrollierten den verurteilten Straftäter am Freitagabend am Bahnhof Weiden und stellten dabei den offenen Haftbefehl fest. Weil der 44-Jährige seine Rechnung nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA weiden gebracht. Dort verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen.
Am Freitagnachmittag ging den Zivilfahndern der Bundespolizei ein Bußgeldverweigerer ins Netz. Der 41-Jährige wurde im Stadtgebiet Waidhaus kontrolliert und wegen nicht bezahlten Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gleich mit vier Haftbefehlen gesucht. Seine Justizschulden in Höhe von 258 Euro zahlte ein Bekannter des Mannes bei der Bundespolizei in Nürnberg ein. Somit kam der Bußgeldsünder einer Haft von 10 Tagen davon.
Auch die Bundespolizeifahnder in Bärnau hatten nur kurze Zeit später einen Fahndungstreffer. Die Kontrolle eines 36-Jährigen im Stadtgebiet Waldsassen endete mit der Vollstreckung eines Haftbefehls. Bereits vor zwei Jahren wurde der 36-Jährige durch das Amtsgericht Meiningen wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Weil die Strafe bis dato nicht beglichen hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Meiningen mittels Haftbefehl. Auch dieses Mal sah sich der verurteilte Betrüger nicht in der Lage, den offenen Betrag zu begleichen. Die angeordnete Freiheitsstrafe von 35 Tagen blieb ihm dennoch erspart. Nach einem kurzen Anruf bei seiner Chefin wurden seine Justizschulden bei der Polizei in Suhl bezahlt. Der Mann durfte weiterreisen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.