Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat bereits im Februar 2023 geurteilt: Ein 40-Jähriger ist des bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls schuldig und muss eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung antreten sowie 9000 Euro Geldstrafe zahlen. Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein – und nutzte daraufhin laut Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus die Gelegenheit, sich dem neu angesetzten Berufungsverfahren zu entziehen. Die Folge: Das Amtsgericht ordnete Untersuchungshaft gegen den 40-Jährigen an. Der aber setzte sich in einen Fernreisebus in Richtung Mailand. An der A6 aber nahmen ihn Bundespolizisten bei einer Kontrolle fest. Der verurteile Bandendieb muss damit seine Reisepläne ändern. Er wird nun dem Haftrichter in Weiden vorgeführt.
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