Die Waidhauser Bundespolizei hat Dienstagnacht drei Personen an der tschechischen Grenze aufgehalten. Sie waren im Fahndungsregister zur Festnahme vermerkt. Zwei von ihnen nahm die Polizei fest.
Gegen einen 22-jährigen Albaner in einem Kleinbus hatte, so schreibt die Bundespolizei, ein Haftbefehl aufgrund eines vorangegangenen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland vorgelegen. Da der Mann damals die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte, hatte das Karlsruher Amtsgericht eine Ersatzfreiheitsstrafe veranlasst. Da der Reisende nun die Schulden in Höhe von 675 Euro begleichen konnte und ein gültiges Einreisedokument hatte, gestatteten die Beamten dem 22-Jährigen die Einreise.
Zudem haben die Bundespolizisten ein türkisches Ehepaar festgenommen. Die Eheleute reisten in einem grenzüberschreitenden Linienbus. Nach Angaben der Fahnder besaßen beide keine Einreisedokumente und zudem hatte die Polizei bereits wegen vorangegangener Einreiseversuche eine Wiedereinreisesperre gegen sie verhängt. Beide Personen durften nicht nach Deutschland einreisen. Nach der Festnahme plant die Polizei die Abschiebung in ihr Heimatland, die Türkei.













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