Bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Kontrollen führten zur Festnahme mehrerer gesuchter Personen sowie zur Einlieferung in Justizvollzugsanstalten, wie die Bundespolizei mitteilt. In einem Fall konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung abgewendet werden.
Kurz nach Mitternacht kontrollierten die Beamten am Freitag einen 26-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung des Osteuropäers stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vorlag. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn ein.
Ebenfalls am Freitag kontrollierten die Einsatzkräfte einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Fernreisebusses unterwegs war. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Strafvollstreckung. Das Amtsgericht Hamburg hatte ihn im Oktober 2021 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Der Mann konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung von 1 300 Euro abwenden. Seine Schwester beglich die Justizschulden bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Die Beamten gestatteten daraufhin die Weiterreise.
Am Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 37-jährigen slowakischen Staatsangehörigen und nahmen ihn fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn im Oktober 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.
Am Montag erwischten die Einsatzkräfte einen 47-jährigen Bulgaren, der als Insasse eines Fernreisebusses (Route Prag-Bercy) unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Kempten ihn wegen Unterschlagung gesucht hatte. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte ihn im August 2025 zu einer Geldstrafe von 2 200 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
Im selben Zeitraum überprüften die Bundespolizisten zudem einen 49-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie gleich zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Zum einen lag ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Nötigung vor. Das Amtsgericht Weiden hatte ihn im Mai 2024 zu einer Geldstrafe von 2 600 Euro verurteilt. Da er den Betrag nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Beamten ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Zum anderen bestand eine Aufenthaltsermittlung zur Strafvollstreckung. Das Amtsgericht Tirschenreuth hatte den Mann im Februar 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt. Die Beamten eröffneten ihm den entsprechenden Haftbefehl vor Ort. Der 49-Jährige hat nun zwei Wochen Zeit, seine Justizschulden zu begleichen. Andernfalls droht ihm eine weitere Ersatzfreiheitsstrafe.
Diese Meldung ist aus Informationen der genannten Organisation oder Behörde und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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