Waidhaus
25.01.2019 - 08:49 Uhr

Massig Auflagen und Forderungen

Geschlossen befürwortet der Marktrat in Waidhaus weitere Beschlüsse, um den Weg für die Photovoltaikanlage Waidhaus-West zu ebnen. Behörden hatten Forderungen und Bedenken geäußert. Von den Bürgern gibt es keine Einwände.

Dort, wo vor den Toren des Grenzorts Waidhaus die Autobahn A 6 auf die Kreisstraße NEW 50 trifft, kann zwischen den beiden Verkehrsadern bald eine Sonnenstromanlage in einer Größe von 1,15 Hektar entstehen. Bild: fjo
Dort, wo vor den Toren des Grenzorts Waidhaus die Autobahn A 6 auf die Kreisstraße NEW 50 trifft, kann zwischen den beiden Verkehrsadern bald eine Sonnenstromanlage in einer Größe von 1,15 Hektar entstehen.

Unweit der Marxmühle kann auf der Fläche von 1,15 Hektar zwischen der A 6 und der Kreisstraße NEW 50 (früher B 14) mit einer baldigen Verwirklichung gerechnet werden. Viel Zeit beanspruchte die erneute Behandlung des Bebauungsplans und des Umweltberichts. Zudem standen ein Blendbericht und die Änderung des Landschaftsplans nach der bis 8. Januar laufenden Auslegung zur Debatte. Von Seiten der Bürger gingen übers Jahr überhaupt keine Stellungnahmen ein. Geschäftsleiterin Kerstin Wilka-Dierl übernahm die Präsentation der zu beteiligenden Stellen.

Insgesamt musste die Verwaltung 26 Träger öffentlicher Belange anschreiben. Bedenken äußerte das Digitalisierungsamt und empfahl die Festsetzung exakter Außengrenzen für die Anlage. Die Autobahndirektion Nordbayern forderte über das Blendgutachten hinaus die Umzäunung mit einer Hecke und einen Rückbau nach Ablauf des Einspeise-Zeitraums. Außerdem entzog sich die Behörde einer Übernahme jeglicher Kosten. Nicht nur einen Abstand von mindestens 15 Meter zur Kreisstraße verlangte das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach. Es dürfen auch keinerlei Änderungen an den ausgewiesenen Flurstücken vorgenommen werden und der Schaffung von Zufahrten zur Kreisstraße wurde eine generelle Absage erteilt. Außerdem verwehrt sich das Amt jegliche Ablaufleitungen in Richtung der Kreisstraße. Wie bereits von der Autobahndirektion, kam auch hier die Vermeidung einer Blendwirkung auf den Tisch.

Aufgrund der querenden 20-kv-Freileitung setzte das Bayernwerk die maximale Höhe der Module auf 2,50 Meter fort und verwehrte sich einer Haftung bei Schäden durch ihre Stromkabel.

Das Landratsamt Neustadt/WN meldete sich durch zwei Fachstellen zu Wort. Vom Amt für Bodenschutz und Abfallrecht kam die Verwendung von Auffüllmaterial zur Sprache, insbesondere bei Bauschuttgranulat. Enorm umfangreich fiel die Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde aus. Der Standort weist zwar keine besondere Artenausstattung vor, was in den beidseits verlaufenden Straßen gründet, weshalb auf eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet wird. Die angebotene Ausgleichsfläche kann jedoch wenig zur Biotopvernetzung beitragen. Weil deshalb zu befürchten ist, dass an eine Ausgleichsfläche erwarteten Voraussetzungen ins Leere laufen, wird die in Anspruch genommene Halbierung der Fläche als „nicht gerechtfertigt“ gesehen. Falls kein anderes Areal als Alternative angeboten werden kann, fordert die Naturschutzbehörde die Änderung des angewandten Größenschlüssels.

Als Abgrenzung zu den landwirtschaftlichen Flächen hin wird zudem die Notwendigkeit von Totholz-, Stein- und Reißighaufen gesehen, um einer Übernutzung durch landwirtschaftliche Betriebe Vorschub zu leisten. Natürliches Saatgut muss darüber hinaus für die Wiederbegrünung genutzt werden. Außerdem wird vom Bauherrn die Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung durch die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten verlangt.

Als Bürgermeisterin Margit Kirzinger nach dem umfangreichen Vortrag die Meinung im Marktrat abfragte, antwortete Georg Kleber (Pfrentscher Liste) als Einziger perplex: „Jetzt sind wir aber sprachlos.“ Unter den allesamt einmütig verabschiedeten Beschlüssen befand sich auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungs-, Landschafts- und Bebauungsplans durch die Marktgemeinde.

 
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