Am Montag hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei einer Einreisekontrolle insgesamt zehn Personen festgestellt, die nicht alle erforderlichen Dokumente mitführten. In den meisten Fällen fehlte entweder der Aufenthaltstitel, der Reisepass oder sogar beides. Laut Bundespolizei müssen Personen mit Aufenthaltstitel für Deutschland bei der Einreise zwingend sowohl den Aufenthaltstitel als auch den gültigen Reisepass oder Passersatz dabeihaben.
Wer ohne vollständige Unterlagen einreist, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 98 des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundespolizei Waidhaus hat in allen zehn festgestellten Fällen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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