Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte noch eine Rechnung mit einem tschechischen Autofahrer offen. Als dieser auf der A 6 bei Lohma von der Polizei kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass gegen den 58-Jährigen ein Vollstreckungsbefehl vorlag, da dieser der Staatskasse noch 1800 Euro schuldete. Wie die Polizeiinspektion Waidhaus mitteilte, war er vom Amtsgericht Viechtach zu einer Geldstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt worden, die er bislang noch nicht beglichen hatte. Da er 1000 Euro an Ort und Stelle bezahlen konnte, hat ihm die zuständige Staatsanwaltschaft eine Frist von vier Wochen für die Restzahlung eingeräumt und er durfte seine Fahrt fortsetzen.
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