Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat zwischen Freitag, 25. Juli, und Montag, 28. Juli, bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus sechs Personen festgenommen: Gegen sie lagen Haftbefehle vor, teilt die Behörde mit. Zwei Männer wurden deshalb in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht. Die anderen vier kamen um eine Haft herum, weil sie die sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe" vermeiden konnten, indem sie ausstehende Geldbeträge bezahlten.
Im Bereich der Grenze an der A6 kontrollierten Bundespolizisten am Freitag einen Rumänen (35). Als sie seine Personalien abglichen, stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Ahaus wegen "Diebstahls geringwertiger Sachen" bestand. Da der 35-Jährige die angesetzte Geldstrafe von 180 Euro nicht bezahlt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Münster einen Haftbefehl erlassen. Jetzt, bei der Bundespolizei, beglich der Betroffene diese Forderung samt weiterer Kosten in Höhe von 181 Euro. Daraufhin durfte er weiterreisen.
Geldstrafe nicht bezahlt
Am Tag darauf galt das Interesse der Einsatzkräfte den Insassen eines moldauischen Reisebusses. Unter ihnen war ein Passagier (42), der ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben war. "Die Staatsanwaltschaft München II suchte den Mann zur Vollstreckung einer Geldstrafe, die das Amtsgericht Ebersberg im November 2023 wegen Diebstahls verhängt hatte", heißt es im Polizeibericht. Die fälligen 600 Euro zahlte der Moldauer jetzt direkt bei der Kontrolle. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte er seine Reise fort.
Gleich drei Männer nahm die Polizei dann am Sonntag fest – auch gegen dieses Trio gab es Haftbefehle. Einer von ihnen ist ein Bulgare (33), der kontrolliert wurde, als er die Grenze bei Waidhaus passierte. "Ein Datenabgleich führte zu einem Treffer in der Fahndungsdatei: Das Amtsgericht Biedenkopf hatte ihn im Februar 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt", teilt die Bundespolizei mit. Da er diese Strafe nicht bezahlt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Marburg einen Haftbefehl erlassen. Jetzt aber zahlte der Mann 586 Euro und musste deshalb die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten.
Bei der Einreise überprüft
Bei der Einreise aus Tschechien überprüften Beamte einen weiteren 33-jährigen Bulgaren. Dabei zeigte sich, dass es gegen ihn eine "Festnahmeanordnung" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gab. Das Amtsgericht Neunkirchen hatte den Mann im März 2024 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.700 Euro verurteilt – zusammen mit den Verfahrenskosten summierte sich der ausstehende Betrag auf 2.000 Euro. "Da er den Betrag nicht zahlen konnte, brachten die Polizisten ihn zur Verbüßung der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Weiden", heißt es im Polizeibericht. Gegen den 35-Jährigen lief zudem eine "Aufenthaltsermittlung" wegen Trunkenheit im Verkehr und einer weiteren Urkundenfälschung.
Bei einem 36-jährigen Deutschen stellte die Bundespolizei eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Dresden fest: "Diese suchte ihn zur Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro, welche das Amtsgericht Dresden im Juni 2023 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhängt hatte." Der Mann gab laut Polizei an, seit Anfang 2023 bei seiner Lebensgefährtin in Tschechien zu wohnen und von dem Strafverfahren nichts gewusst zu haben. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt erhielt er eine Frist von sieben Tagen zur Zahlung der Geldstrafe oder um Rechtsmittel einzulegen. Die Beamten erfassten eine ladungsfähige Anschrift des Mannes und ließen ihn dann weiterreisen.
Strafe nicht ganz abgesessen
Am Montag geriet dann noch ein Fernreisebus auf der Strecke Prag–Amsterdam ins Visier der Beamten. Unter den Fahrgästen befand sich ein Rumäne (48), gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vorlag. "Das Amtsgericht München hatte ihn im Oktober 2023 wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt", teilt die Polizei mit. 286 Tage Untersuchungshaft und ein Tag vorläufiger Festnahme hatte der Mann abgesessen – damit verblieben aber noch 78 Hafttage. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Stichwort "Ersatzfreiheitsstrafe"
- Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird ausgesprochen, wenn ein Straftäter oder eine Straftäterin zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, diese aber nicht zahlen kann oder will.
- Der Täter muss dann für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis, wodurch er die Geldstrafe „tilgt“.
- Die Ersatzfreiheitstrafe gilt als wirksames Mittel, um eine Geldstrafe durchzusetzen.
- Oft bewegt erst die Ladung zum Haftantritt einen Täter dazu, die Geldstrafe zu bezahlen.
- Und häufig wird auch noch nach Beginn der Haft gezahlt, um schnell wieder in Freiheit zu kommen.
Quelle: Bundesjustizministerium
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