Am Sonntag, 12. Juli, hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei einer Grenzkontrolle auf der Autobahn A 6 einen 43-jährigen Mann festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der bulgarische Staatsbürger war als Insasse eines Kleintransporters aus Tschechien eingereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Hameln ihn im April des vergangenen Jahres wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1500 Euro oder ersatzweise zu einer mehrwöchigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.
Da der Mann die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Hannover einen Haftbefehl. Auch vor Ort konnte er die geforderte Summe nicht begleichen, weshalb die Beamten ihn festnahmen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden einlieferten. Zusätzlich stellten sie seinen bulgarischen Führerschein sicher, um ein Fahrverbot durchzusetzen, das die Staatsanwaltschaft Hannover angeordnet hatte.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte zudem wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz Interesse an seinem Aufenthaltsort. Der Mann wird nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden verbüßen.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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