Waidhaus
07.01.2024 - 09:30 Uhr

Waidhauser Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle in wenigen Stunden

Gleich vier Männer, gegen die ein Haftbefehl vorlag, gehen der Bundespolizei Waidhaus ins Netz. Drei können ihre Strafe bezahlen, der Vierte wird in die JVA eingeliefert.

Fahnder der Bundespolizei Waidhaus waren erfolgreich. Bild: Friso Gentsch
Fahnder der Bundespolizei Waidhaus waren erfolgreich.

Die Kontrollstelle der Bundespolizeiinspektion Waidhaus auf der A 6 erwies sich erneut als wirkungsvoller Filter, in dem sich am Donnerstag vier Personen mit Haftbefehl verfingen. Das teilt die Bundespolizei in einer Meldung mit. Die Beamten nahmen zunächst einen Slowaken fest, den die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht hatte. 50 Tage Haft lautete das Urteil wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Bis zuletzt hatte der 48-Jährige noch auf seinen Arbeitgeber gesetzt, der ihm die 1800 Euro Geldstrafe und Verfahrenskosten hätte vorstrecken sollen. Sein Chef scheint die Arbeitskraft des Mannes aber zumindest für die nächsten 50 Tage nicht zu vermissen. Er zeigte sich nämlich knauserig und so wurde der Slowake in die JVA Weiden eingeliefert.

Weitere drei ausländische Staatsbürger entgingen diesem Schicksal, da sie die erforderlichen Geldstrafen bezahlen und als freie Bürger weiterfahren konnten. Es handelte sich dabei um einen 42-jährigen Moldauer, der noch 370 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz offen hatte. Mit der Zahlung ersparte er sich 30 Tage Ersatzhaft und der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde gelöscht.

Ein Rumäne war wegen Betrugs zu 820 Euro einschließlich Verfahrenskosten verurteilt worden, hatte aber nie bezahlt. Die Staatsanwaltschaft in Hagen suchte ihn deswegen per Haftbefehl. Diesmal konnte der 27-jährige das Geld auf der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einzahlen und entging damit 32 Tagen Knast.

Ein weiterer Rumäne war von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme ausgeschrieben worden. Er war ein Bußgeld von 150 Euro wegen eines Verkehrsdeliktes bis dato schuldig geblieben. Der 45-Jährige bezahlte die fällige Summe. Drei Tage Ordnungshaft sparte er sich dadurch und durfte die Weiterreise antreten.

 
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