Der Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen Windkraft“ für Waidhaus ist auf der Zielgeraden. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag den geänderten Planentwurf einstimmig gebilligt. Laut Markus Bauriedl hatte das Gremium am 16. Januar dieses Jahres die Aufstellung beschlossen. Von Mitte April bis Mitte Mai war die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, am 17. Juli der Entwurf gebilligt worden. „Es sind keine Stellungnahmen eingegangen“, sagte der Bürgermeister zur öffentlichen Beteiligung, die von Ende August bis Ende September dauerte.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen waren nach den Aussagen von Jeroen Erhardt vom Planungsbüro TB Marktert, Stadtplaner Landschaftsarchitekt, unter anderem vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie vom Landratsamt Neustadt/WN eingegangen. Die Untere Naturschutzbehörde hatte auf ein naturschutzfachlich hochwertiges Gebiet und das Vorkommen von Tierarten, wie Schwarzstorch, Kranich oder Wiesenbrütern hingewiesen.
Unter Abwägung aller Kriterien kam der Marktgemeinderat zum dem Ergebnis, dass es keine genauen oder aktuellen Fundpunkte der Artenvorkommen gebe. „Es können keine Artenvorkommen-Konflikte festgestellt werden“, heißt es deshalb in der kommunalen Stellungnahme.
Die grenzüberschreitende Beteiligung über das tschechische Umweltministerium gab Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf das Vorkommen besonders schützenswerter Arten von Großsäugern und Fledermäusen. Diese Stellungnahmen kommen für den Marktgemeinderat ebenfalls nicht zum Tragen. „Das benannte Gebiet ist zu weit entfernt, und es sind keine aktuellen Erhebungen der Artenvorkommen vorhanden“, ist die Begründung dazu. "Das 'Grüne Band' genießt keinen gesetzlichen Schutz", betonte Stadtplaner Erhardt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe laut Erhardt festgestellt, dass im bisherigen Entwurf der geplanten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ein 1,1 Hektar großer Naturwald liege, der besonderen Schutz genieße und in dem keine Rodungen stattfinden dürften. Dieses Gebiet eigne sich nicht als Konzentrationszone und müsse aus den Plandarstellungen herausgenommen werden.
Mit diesen Änderungen und der unveränderten Grundlagenkonzeption billigte der Marktgemeinderat den neuen Planentwurf. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die von der Änderung betroffenen Behörden beschränkt.
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