Waldsassen
30.05.2022 - 14:52 Uhr

Mit 1,5 Promille auf dem E-Scooter unterwegs

Immer wieder werden E-Scooter-Fahrer angehalten, weil sie betrunken mit dem Gefährt unterwegs sind. Den neuesten Fall meldet die Polizeiinspektion Waldsassen

Eine Streife stoppte am Freitagabend, gegen 19.50 Uhr, in der Lämmerstraße in Waldsassen einen 49-jährigen Landkreisbürger mit seinem Elektroroller. Symbolbild: Paul Zinken/dpa
Eine Streife stoppte am Freitagabend, gegen 19.50 Uhr, in der Lämmerstraße in Waldsassen einen 49-jährigen Landkreisbürger mit seinem Elektroroller.

Eine Streife stoppte am Freitagabend gegen 19.50 Uhr in der Lämmerstraße in Waldsassen einen 49-jährigen Landkreisbürger mit seinem Elektroroller. "Nachdem der Geruch alkoholischer Getränke wahrnehmbar war, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt", wie Polizeihauptkommissar Wolfgang Achtert schreibt. Der Test zeigte einen Wert von knapp 1,5 Promille an. Daraufhin folgte eine Blutentnahme im Krankenhaus Tirschenreuth.

Die Polizei brachte den Elektroroller zum Halter nach Hause. Mit dem Verlust der Fahrerlaubnis muss der Rollerfahrer allerdings nicht rechnen, "weil er keine Fahrerlaubnis besitzt" so Achtert. Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bekommt der 49-Jährige trotzdem.

Grundsätzlich gilt: E-Scooter-Fahrer benötigen weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein, wie der ADAC mitteilt. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) liegt bei 14 Jahren. Auch wenn man für die Scooter selbst keinen Führerschein braucht, kann dies aber Auswirkungen auf einen anderen Führerschein haben.

Für Elektroroller-Fahrer gelten zudem dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Schon mit 0,5 Promille ist das Fahren verboten. Wer sich dennoch angetrunken damit in Bewegung setzt und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. In aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

 
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