Beamte der Bundespolizei Bärnau haben am Montagnachmittag ein Auto kurz nach der Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Waldsassen kontrolliert. "Die zwei deutschen Insassen hatten die Ladekapazität ihres Kofferraumes gänzlich ausgenutzt", schreibt Tobias Pfeiffer von der Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Darin befanden sich 57 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik der Kategorie F3 und F4. Zudem hatten die Männer ein verbotenes Butterflymesser und 3,15 Gramm Marihuana im Gepäck.
Alle verbotenen und erlaubnispflichtigen Gegenstände wurden noch vor Ort von den Beamten sichergestellt. Gegen die Männer werden Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Sprengstoff-, Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Auch die Kosten für die Lagerung und die Entsorgung der erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörper werden ihnen in Rechnung gestellt.
Dazu teilt die Bundespolizei mit:
- Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände werden in vier Kategorien eingeteilt.
- Die Kategorie F1 und F2 umfasst erlaubnisfreie Gegenstände, wie Tischfeuerwerke, kleinere Böller und Raketen.
- Erfolgt eine Einstufung in die Kategorien F3 und F4, bedarf es einer behördlichen Genehmigung hinsichtlich des Umgangs mit der Pyrotechnik und der Einfuhr nach Deutschland.
- Erlaubte Feuerwerksartikel besitzen zudem eine Registriernummer und eine CE- Kennzeichnung.
- Feuerwerkskörper mit fehlender Kennzeichnung sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
- Legale Feuerwerkskörper werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in einem aufwendigen Prozess auf deren Sicherheit überprüft.
- Zu hohen „Sprengladungen“ und ein unerwünscht frühzeitiges Detonieren der Böller und Raketen wird somit vorgebeugt.
- Um Verletzungen beim Abbrennen der Kracher und Böller zu verhindern, warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern.
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