Waldsassen
15.11.2023 - 10:06 Uhr

Explosiver Einkauf: Polizei stellt 17 Kilogramm Pyrotechnik in Waldsassen sicher

Die Einkaufstour in Tschechien endete für drei Männer in den Armen der Bundespolizei. 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik hatten sie bei sich. Was ist aber eigentlich bei den Böllern erlaubt und was verboten?

Die Einkaufstour in Tschechien endete für drei Niederländer am Montag in den Armen der Bundespolizei in Waldsassen. Dort mussten sie 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik abgeben. Bild: Bundespolizei Waidhaus/exb
Die Einkaufstour in Tschechien endete für drei Niederländer am Montag in den Armen der Bundespolizei in Waldsassen. Dort mussten sie 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik abgeben.

Der Blick in den Kofferraum bescherte den Beamten der Bundespolizei am Montag viel Arbeit und den drei Insassen gleich mehrere Strafanzeigen. Was war geschehen? Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Waidhaus beobachtete am ehemaligen Grenzübergang in Waldsassen drei Männer, die von Tschechien aus nach Deutschland einreisten. Wie die Bundespolizei mitteilt, stoppten sie kurze Zeit später den Wagen der drei Niederländern und kontrollierten diesen.

Im Kofferraum stellten die Beamten 17 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik sowie sieben Gramm Marihuana sicher. Unter den Feuerwerkskörpern fanden die Bundespolizisten auch mehrere besonders explosive und gefährliche Kugelbomben mit einer Nettosprengmasse von 300 Gramm Schwarzpulver pro Stück. Für den Erwerb und Umgang wird dafür in Deutschland eine besondere Berechtigung zur Fachkunde in der Sprengtechnik gefordert, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese konnte keiner der drei Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren vorweisen.

Das geplante Silvesterfeuerwerk kostete den Sprengstoffschmugglern nach eigenen Angaben 400 Euro und landet nun mit den sieben Gramm Marihuana in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Auf die drei Niederländer warten mehrere Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Betäubungsmittelgesetz.

Verstöße nehmen zu

Den Vorfall nimmt die Bundespolizei zum Anlass, um vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien zu warnen. Die Einkaufstour auf grenznahen Märkten ende allzu oft mit einer Strafanzeige. Zwar seien Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ günstig zu erwerben, viele der vermeintlichen Schnäppchen seien in Deutschland aber verboten und unterlägen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes, warnen die Beamten.

Allein im vergangenen Jahr stellte die Bundespolizei Waidhaus bei insgesamt 270 Fällen 1000 Kilo Böller, Raketen und Tischfeuerwerk sicher. Im Vergleichszeitraum von Januar bis Juli 2023 legte die Einfuhr von verbotener und erlaubnispflichtiger Pyrotechnik um sage und schreibe 45 Prozent zu, wie es heißt. Waren es im Vergleichszeitraum 2022 noch 46 notierte Feststellungen, waren es 2023 bereits 67.

Auf Kennzeichnung achten

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen, wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung oder die vierstellige Registriernummer sowie Gebrauchshinweise in deutscher Sprache, heißt es in der Mitteilung. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen könnten mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.

Unterteilung in vier Kategorien

Unterteilt werden Feuerwerkskörper in Deutschland in vier Kategorien: Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei. Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren zahlreiche pyrotechnische Produkte mit gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese seien oft nur schwer zu erkennen. Stellt die Polizei verbotene Pyrotechnik fest, leitet sie ein Strafverfahren ein. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.

 
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