Ganz im Zeichen des Themas Frauenrente stand ein Infoabend, den der DGB-Kreisverband Tirschenreuth mit Vorsitzendem Klaus Schuster an der Spitze organisierte. Referenten im Hotel zum ehemaligen Königlich-Bayerischen Forsthaus waren Kreisrätin Brigitte Scharf und DGB-Organisationssekretär Peter Hofmann, die mit der Materie bestens vertraut sind.
Der DGB-Kreisvorsitzende verwies eingangs auf die Notwendigkeit der Rentenkontenbereinigung. Unzählige Rentenbescheide seien ohne Bereinigung "nicht ganz richtig!", warnte Klaus Schuster. Zudem brauche man Belege und Nachweise, zum Beispiel über Ausbildungszeiten, nach der Rentenkontenbereinigung nicht mehr aufbewahren.
Bis zu 6300 Euro
Brigitte Scharf zeigte anhand von konkreten Beispielfällen, worauf es bei der Rente ankommt. So könnten Kindererziehungs- und Enkelbetreuungszeiten die Rente erhöhen. Ab Pflegestufe 1 können sogar die Pflegezeiten bei der Berechnung berücksichtigt werden. Wichtig dabei sei die Informationspflicht, die bei der "Pflegerin" und nicht bei der Pflegekasse liege. Letztere müsse bei gekürzter Rente so lange Beiträge zahlen wie die Pflege dauert. Die Rente mit 63 bekomme im Prinzip jeder - aber je früher man in die Rente gehe, umso mehr Kürzungen gebe es. Diese Kürzungen fielen auch beim Erreichen des "normalen" Renteneintrittsalters nicht weg und blieben bis zum Tod bestehen, so Scharf weiter. Allerdings liege der maximale Kürzungsbetrag bei 14,4 Prozent. Brigitte Scharf betonte, dass jeder Einzelfall anders sei und sich der Erwerbsverlauf unterschiedlich auswirken könne. "Jede Rentnerin und jeder Rentner haben die Möglichkeit, 6300 Euro pro Jahr dazu zu verdienen. Das hat zudem den Vorteil, dass man damit eine Teilrente ab 63 damit erhöhen kann." Positiv sah die Referentin auch die Flexirente, welche wesentlich verbessert worden sei.
Nach dem mehr als einstündigen kurzweiligen Vortrag, während dessen Brigitte Scharf auch immer wieder Fragen beantwortete, übernahm Peter Hofmann das Wort und ging in zuerst auf die Kindererziehungszeiten ein. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, rechne der Staat nur 24 Monate an, so Hofmann. Bei danach Geborenen würden 36 Monate auf die Rente angerechnet. Anschließend befasste sich Hofmann mit den vier Erwerbsminderungsrentenarten. Nach aktuellem Stand liege die Begrenzung beim 62. Lebensjahr. Drei bis maximal sechs Stunden dürfe man täglich arbeiten. Während der Erwerbsminderungsrente habe man sogar einen Anspruch auf Reha-Maßnahmen, so Hofmann.
Große Nachfrage
Auch Peter Hofmann ging am Ende noch einmal auf die Rentenkontenbereinigung ein. Diese sollte man spätestens im Alter von 40 bis 50 gemacht haben. Bei ihm sei es üblich, dass die Formulare V100 und V800 vorab ausgefüllt werden. Nach einer ersten Prüfung werde ein persönlicher Termin vereinbart. Aufgrund der großen Nachfrage könne er für das Jahr 2018 aber leider keine Kontenbereinigungen mehr übernehmen. Ab 2019 wäre er dazu gerne wieder bereit.













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