Die Kontrolle eines polnischen Handwerkers endete für diesen fast mit einem Gefängnisaufenthalt. Bei der Kontrolle durch die Schleierfahnder am Freitagmittag wurde ein offener Haftbefehl gegen den Polen festgestellt. Er musste wegen einer Körperverletzung noch eine Reststrafe von knapp 400 Euro zahlen. Nach mehreren Telefonaten mit seinem Arbeitgeber war dieser bereit, den offenen Betrag zu begleichen und bewahrte den Polen so vor dem Gefängnis. Sichtlich erleichtert durfte er nach der Einzahlung des Geldes wieder gehen.
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