Es handelt sich dabei um einen nicht erlaubten Schlagring den der junge Mann zur "Eigensicherung" bei sich führte und zuvor vermutlich in Tschechien erworben hatte. Da es sich laut Polizeibericht um einen in Deutschland verbotenen Gegenstand handelt, musste "der Katzenliebhaber" den verbotenen Schlüsselanhänger bei den Bundespolizisten abgeben.
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