Immer wieder findet die Polizei in Autos verbotene Böller, die die Fahrer zuvor auf den Asia-Märkten in Eger gekauft haben. So auch bei zwei aktuellen Fällen der Polizeiinspektion Waldsassen: Eine Streife stoppte am späten Mittwochnachmittag auf der B299 ein Auto aus dem Landkreis Heilbronn. Dabei fanden die Beamten im Fahrzeuginnenraum sowie im Kofferraum eine größere Menge an pyrotechnischen Gegenständen, für deren Umgang es einer Erlaubnis bedurft hätte. Und auch am späten Donnerstagabend wurden die Polizisten in einem Wagen eines 19-Jährigen aus dem Landkreis Lauf fündig. Die Kontrolle brachte mehrere Packungen verbotene Böller der Kategorien F3 und F4 zum Vorschein. In beiden Fällen stellte die Polizei die Ware sicher.
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (beispielsweise CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. "Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit", wie die Bundespolizei warnt. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.
Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
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