Waldsassen
14.04.2024 - 09:52 Uhr

Ohne Versicherung und ohne Führerschein

Waldsassener Polizisten haben zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt. Sie waren ohne Versicherung und ohne Führerschein unterwegs.

Waldsassener Polizeibeamte haben zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt, die ohne Versicherung und ohne Führerschein unterwegs waren. Symbolbild: Petra Hartl
Waldsassener Polizeibeamte haben zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt, die ohne Versicherung und ohne Führerschein unterwegs waren.

Samstagvormittag befuhren zwei Ukrainer, die in Tschechien wohnen, den Radweg von Eger kommend in Richtung Waldsassen mit in Deutschland nicht zulassungsfähigen E-Scootern, informiert Polizeioberkommissar Klaus Haberkorn. "Die Fahrzeuge waren bauartähnlich eines E-Scooters, allerdings mit Sitzmöglichkeit und einer Vorder- und Hinterradbremse. Nach Recherchen im Internet und Angaben der beiden Ukrainer erreichen die motorisierten Zweiräder eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45km/h." An solchen Fahrzeugen müssten, sofern dafür Betriebsgenehmigungen erteilt werden würden, Versicherungskennzeichen angebracht sein, so die Polizei.

Aufgrund der Sprachbarrieren wurden die beiden samt ihrer Vehikel zur Polizei Waldsassen gebracht und dort im Beisein eines Dolmetschers vernommen. Haberkorn: "Da für das Führen solcher Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis in Deutschland notwendig ist, wurden die beiden mittels Dolmetscher nach einem passenden Führerschein gefragt. Einer der beiden händigte daraufhin einen ukrainischen Führerschein aus. Der andere konnte kein entsprechendes Dokument vorweisen." Nach einer kurzen Überprüfung stellte sich heraus, dass der vorgezeigte Führerschein gefälscht war. Auf Vorhalt räumte der Ukrainer ein, den Führerschein für 400 Euro gekauft zu haben, so Klaus Haberkorn weiter. Nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten wurden die beiden Männer nach Sachbehandlung entlassen. Die beiden E-Scooter blieben zunächst auf Weisung der Staatsanwaltschaft für weitere Überprüfungen bei der PI Waldsassen. Die Ukrainer erwarten nun Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, nach dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz, berichtet Klaus Haberkorn.

 
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