Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Ausfällen und Menschen mit akuten Beschwerden sind derzeit verunsichert, ob eine Behandlung wie gewohnt überhaupt stattfinden kann. Über den Hausarzt können die Symptome derzeit telefonisch geschildert werden, ein Rezept für physiotherapeutische Leistungen wird im medizinischen Notfall ausgestellt.
Hygienische Vorschriften
Seitens der Regierung gibt es eine Anordnung an die Praxen, dass medizinische Notfälle behandelt werden müssen. "Wir haben unsere Praxen geöffnet", erklären etwa Beatrix Scharnagl, Gerhard Grüner und Hubert Koch.
"Nicht behandelte Symptome können sich verschlimmern und langfristige Beschwerden hervorrufen", weiß Beatrix Scharnagl, die ihre Praxis am Basilikaplatz noch täglich geöffnet hat. In den Praxen vor Ort seien alle hygienischen Vorkehrungen getroffen, um den gesundheitlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Dies beginne beim Händewaschen und Desinfizieren beim Eintreten in die Praxis, über das Tragen von Mundschutz bis hin zu maximaler Distanz vor und nach der Behandlung.
Bei einer Behandlung am Körper könne sicherlich der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden. "Wir schützen unsere Patienten und uns bestmöglichst mit all den zur Verfügung stehenden Mitteln", bestätigt Hubert Koch.
Die Versorgung mit entsprechenden Mittel sei auch hier derzeit problematisch. Manche Patienten, die jetzt in die Praxen kämen, hätten Angst vor Ansteckung aufgrund der Nähe. Es gebe für jeden Patienten eine individuelle Lösung. "Selbst wenn wir die Behandlung auf dem Bauch liegend vornehmen müssen, um den direkten Sichtkontakt zu vermeiden - wir richten uns nach den Bedürfnissen unserer Patienten", erklärt Gerhard Grüner von der Praxis am "alten Brauhaus" die derzeitige Situation.
Keine vollen Warteräume
In den Praxen gebe es derzeit keine Wartebereiche, Patienten würden direkt im Behandlungszimmer empfangen. So werde eine Begegnung mit anderen Menschen verhindert. "Wir Physiotherapeuten haben derzeit Kapazitäten frei, um alle medizinischen Notfälle zu behandeln", bestätigt Scharnagl.
Denn aufgrund der Ängste der Patienten sei die Nachfrage massiv gesunken.
Seitens des Verbandes der Physiotherapeuten gibt es ganz klare Regelungen: Rezepte, die neu verordnet werden, bestätigen die absolute medizinische Notwendigkeit unter Rücksichtnahme auf das Infektionsrisiko. Auch können bereits verordnete und begonnene Maßnahmen fortgeführt werden, wenn die Unterbrechung zur Verschlimmerung der Symptomatik geführt hat. Dies sei erlaubt, da in den Praxen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Für medizinische Notfälle weiterhin geöffnet
Physiotherapie gehört zur medizinischen Grundversorgung, die Praxen müssen für medizinische Notfälle geöffnet haben. Unter den finanziellen Rettungsschirm wie die Arztpraxen würden die Physiotherapeuten aber nicht fallen. Die Praxen arbeiten nach Hygienestandards des Robert-Koch-Instituts. Zur Entlastung des Praxisbetriebs ist es den Ärzten derzeit gestattet, Patienten mit bereits bekannten Symptomen eine Heilmittelverordnung auf dem Postweg zuzustellen, um direkte Arztbesuche zu vermeiden.
Vor allem Schmerzpatienten, Menschen mit Ödemen, Patienten mit neurologischen Ausfällen und akuten Beschwerden sind vorrangig zu behandeln.
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