Auch wenn das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) bereits seit Anfang April in Kraft ist, bleibt der Betrieb eines Kraftfahrzeugs nach dem Konsum dennoch verboten, informiert die Polizeiinspektion Waldsassen. Dies musste ein 32-jähriger Mann aus dem niederbayerischen Landkreis Passau feststellen. Die Polizei kontrollierte den Mann am Mittwochabend. Dabei konnten sie den deutlichen Geruch von Cannabis im Fahrzeuginneren wahrnehmen, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf mehrere Betäubungsmittel. Der Fahrer räumte den Konsum von Cannabis ein. Es folgte eine Blutentnahme im Klinikum Marktredwitz. Die Weiterfahrt wurde dem 32-Jährigen unterbunden.
Eine Streife der Schleierfahndung hielt bereits am Nachmittag einen Autofahrer aus dem Zulassungsbezirk Weiden an. Dieser war zuvor von Tschechien nach Deutschland eingereist. Der 37-jährige Fahrer zeigte drogentypische Anzeichen. Ein freiwilliger Test schlug positiv auf synthetische Drogen an. Auch er musste, nach anfänglicher Weigerung, eine Blutentnahme bei der Polizeiinspektion Waldsassen über sich ergehen lassen. Beide Fahrer erhalten nun eine Anzeige und müssen für einen Monat auf ihren Führerschein verzichten.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.