Die Grenzpolizeigruppe Waldsassen ist immer wieder gefordert:
Fall eins: Am Samstag kaufte ein tschechischer Staatsangehöriger ein Auto in Deutschland und montierte daran die mitgebrachten, tschechischen Händlerkennzeichen. So wollte er das Fahrzeug in sein Heimatland überführen, was in dieser Form allerdings unzulässig ist.
Fall zwei: Ein 17-jähriger besuchte mit seiner Mutter einen Asiamarkt in Tschechien und deckte sich dort mit verbotenen Silvesterböllern ein. Diese war er nach dem Grenzübertritt allerdings gleich wieder los, da die pyrotechnischen Gegenstände in die Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk) eingestuft waren, welche sprengstoffrechtlich erlaubnispflichtig sind und üblicherweise nur an professionelle Pyrotechniker ausgegeben werden.
Fall drei: Fünf ausländischen Staatsangehörige, welche in Sachsen-Anhalt wohnen, reisten gemeinsam in einem Auto an der Grenze bei Waldsassen nach Deutschland ein. Keiner hatte seinen zum Grenzübertritt benötigten Pass dabei. Da die fünf zudem aus mehr als zwei Haushalten stammten, wurden alle wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Außerdem fand die Polizei im Fahrzeug ein Samurai-Schwert, welches einem Führungsverbot unterliegt. Der 18-jährige Besitzer hat sich auch diesbezüglich zu verantworten.













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