Waldsassen
08.04.2025 - 13:23 Uhr

Waldsassener Schleierfahnder stellen Marihuana sicher

Fahnder der Grenzpolizeigruppe haben am Montag mehrere Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz aufgedeckt. Die Polizei weist in dem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen für den Umgang mit Cannabis hin.

Mehrere Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz deckten Fahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen am Montag auf. Symbolbild: Petra Hartl
Mehrere Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz deckten Fahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen am Montag auf.

Mehrere Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz deckten Fahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen am Montag auf, berichtet Polizeihauptkommissar Daniel Ulrich. Um 17 Uhr stoppten die Schleierfahnder einen Opel Astra aus Hessen, der aus der Tschechischen Republik einreiste. Im Fahrzeug saßen drei Männer im Alter von 39 und 40 Jahren. Bei dem Fahrer bemerkten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten. Ein Drogentest verlief positiv. Daher ordneten die Polizisten bei dem 39-Jährigen eine Blutentnahme an und untersagten ihm die Weiterfahrt. Im Fahrzeug stießen die Fahnder schließlich auf mehrere Gramm Marihuana, das das Trio in der Tschechischen Republik gekauft hatte. Gegen die drei Männer wurde folglich Strafanzeige wegen der Einfuhr des Rauschgiftes erstattet. Der 39-jährige Autofahrer wurde zusätzlich wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz, der Fahrt unter Drogeneinfluss angezeigt.

Kurz vor 8 Uhr am Montag nahmen die Grenzpolizisten einen Skoda Octavia im Stadtgebiet Waldsassen ins Visier, der unmittelbar zuvor ebenfalls aus Tschechien eingereist war. Bei der Kontrolle der beiden Fahrzeuginsassen, ein 27- und ein 30-Jähriger, fanden die Beamten jeweils eine geringe Menge Marihuana. In allen Fällen stellten die Fahnder das Rauschgift sicher.

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert, erklärt Ulrich. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis sind verboten und entsprechend strafbar.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.