Bereits am Dienstagnachmittag geriet ein 51-Jähriger, der mit seinem Mercedes mit Wohnanhänger von Tschechien nach Deutschland einreiste, ins Visier der Polizei. Den Fahndern legte er für den Wohnanhänger mit französischer Zulassung die dazugehörige Bescheinigung vor. Bei der Dokumentenkontrolle stellten die Beamten Ungereimtheiten fest. Nach Rücksprache mit der polizeilichen Verbindungsstelle zu Frankreich erwies sich der Verdacht richtig: Der Wohnanhänger war weder aktuell zugelassen noch bestand für ihn eine Pflichtversicherung. Aufgrund der Manipulation an der Bescheinigung wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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