Von einem ereignis- und arbeitsreichen Wochenende für die Zivilfahnder der örtlichen Grenzpolizeigruppe berichtet die Polizeiinspektion Waldsassen. In vier Fällen stellten die Beamten von Freitag bis Sonntag Verstöße nach dem Konsumcannabisgesetz fest. Konkret handelte es sich jeweils um die Einfuhr von Kleinstmengen an Marihuana oder Cannabis aus Tschechien. "Die Betäubungsmittel wurden jeweils sichergestellt und gegen die Besitzer wurden Strafverfahren eingeleitet", schreibt Polizeihauptkommissar Wolfgang Achtert.
In diesem Zusammenhang wurde laut Bericht bei einer Frau auch festgestellt, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte. Nach der Blutentnahme wurde die Frau entlassen. "In solchen Fällen muss entweder das Fahrzeug stehen bleiben, oder ein fahrtüchtiger Fahrzeuglenker setzt die Fahrt fort. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren schließt sich der Blutentnahme an", informiert Achtert.
Hinzu kamen nach Angaben der Polizei zwei Verstöße gegen das Waffengesetz: Während ein Fahrzeugführer einen verbotenen Wurfstern aus Tschechien dabei hatte, trug ein anderer Fahrer ein Einhandmesser in seiner Jackentasche. "Dies stellt beim Wurfstern eine Straftat dar", betont Achtert und verweist auf ein generelles Verbot. Um ein Einhandmesser straffrei mitführen zu dürfen, sei ein besonderes Interesse erforderlich, etwa ein bestimmter Beruf oder ein Hobby.
Die Fahnder der PI Waldsassen führten laut Bericht auch Kontrollen in Zügen im Grenzbereich durch. Dabei entdeckten sie am Samstag bei einem 39-Jährigen eine geringe Menge Methamphetamin in einer kleinen schwarzen Dose. Am Freitagabend hatten die Beamten bei einer 45-Jährigen eine geringe Dosis Methamphetamin in Verbindung mit einem verschreibungspflichtigen Medikament sicher. "Für das Medikament konnte die Frau keine Verordnung vorlegen", so Achtert. In beiden Fällen durften die Kontrollierten nach Abschluss der Sachbearbeitung die Reise fortsetzen.
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