Waldthurn
07.12.2018 - 13:23 Uhr

Waldthurn bessert Haushalt nach

Der Marktgemeinderat trifft sich zu einer außerordentlichen Sitzung. Der Grund: Wesentlich höhere Ausgaben für das Baugebiet "Hirmersbühl".

Kämmerer Josef Götz hat den Nachtragshaushaltsplan ausgearbeitet. Bild: fla
Kämmerer Josef Götz hat den Nachtragshaushaltsplan ausgearbeitet.

Die Ausgaben für das Baugebiet „Hirmersbühl“ sind wesentlich höher als geplant. Der Abbruch und die Beseitigung des auf dem Gelände befindlichen ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens und die teuere Entsorgung der darin gelagerten Altlasten schlugen zu Buche. Außerdem hat die Marktgemeinde Einnahmen für Bauplatzverkäufe eingeplant, die so in diesem Jahr nicht mehr zum Tragen kommen. Deshalb mussten die Räte einen Nachtrag zum Haushalt genehmigen.

Georg Bocka merkte an, dass ein Nachtragshaushalt immer einen negativen Beigeschmack habe – allerdings: „Wir haben ja gewusst, was auf uns zu kommt.“ Michael Steiner stimmte dem zu: „Es war uns bewusst, dass die Maßnahmen Geld kosten werden und wir in Vorleistung gehen müssen.“ Er ist auch der Meinung, dass man auch im kommenden Jahr um eine Kreditaufnahme nicht herumkommen werde. Für Steiner ist die Gemeinde aber auf einem guten Weg in die Zukunft. Michael Troidl lobte den Kämmerer, der „immer gut vorausgerechnet hat“, für seine Arbeit und dankte ihm für das ausführliche Zahlenwerk. „Man sieht, dass wir bereits vieles fertiggebracht haben und wir können positiv in die Zukunft schauen.“ Der vorgestellte Nachtragshaushalt wurde daher einstimmig gebilligt und die Nachtragshaushaltssatzung genehmigt.

Es wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Markt nicht um eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Million Euro herumkommt. Es wurden von der Verwaltung die erforderlichen Angebote bei den Kreditinstituten angefordert. Mit 12:2 Stimmen entschied das Gremium, diesen Kredit bei der Raiffeisenbank aufzunehmen (Laufzeit: 4 Jahre, Verzinsung: 0,37 Prozent).

Kämmerer Josef Götz hat den bestehenden Haushalt überarbeitet. In seinen Ausführungen erläuterte er die gravierendsten Änderungen: Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt gibt es eine Erhöhung der Betriebskostenförderung Kita von 236.600 Euro (Ansatz: 200.000 Euro), eine Senkung der Benutzungsgebühren Abwasseranlage auf 85.000 Euro (Ansatz: 110.000 Euro) oder eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 500.000 Euro (Ansatz: 350.000 Euro).

Änderungen gibt es auch bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt, beispielsweise bei der Betriebskostenförderung Kita (Nachtrag: 390.100 Euro; Ansatz: 345.000 Euro), beim Straßenunterhalt (Nachtrag: 160.388 Euro; Ansatz: 100.000 Euro) oder bei Unterhalt und Ausstattung der Wasserversorgung (Nachtrag: 22.000 Euro; Ansatz: 26.000 Euro) und für die Haltung von Fahrzeugen des Bauhofes (Nachtrag: 45.000 Euro; Ansatz: 60.000 Euro).

Bei den Änderungen im Vermögenshaushalt kam ein Zuschuss des Amtes für Ländliche Entwicklung für die Dorfwerkstatt in Höhe von 28.800 Euro hinzu, Investitionszuweisungen gab es in Höhe von 74.800 Euro. Die Veräußerung von unbebauten Grundstücken brachte rund 54.700 Euro statt der angesetzten 154.700 Euro. Änderungen der Ausgaben im Vermögenshaushalt betreffen unter anderem die Erschließung des Baugebiets „Hirmersbühl“ – Abbruch und Entsorgung - (Nachtrag: 387.000 Euro, Ansatz: 60.000 Euro), Tiefbaumaßnahmen für die Gemeindeverbindungsstraße Waldthurn-Oberbernrieth (Nachtrag: 509.400 Euro, Ansatz: 452.500 Euro) und die Erschließungskosten für das Baugebiet „Hirmersbühl“ inklusive Nebenkosten – Abwasseranlage – (Nachtrag: 533.200 Euro; Ansatz: 55.000 Euro).

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt hat sich nicht verändert. Die Mindestzuführung wird im Haushaltsjahr 2018 erreicht und eine freie Finanzspanne erwirtschaftet. Auch die allgemeine Rücklage hat sich nicht verändert. Die Mindestrücklage ist gewährleistet. Der für das Haushaltsjahr 2018 eingeräumte Kassenkredit in Höhe von 650.000 Euro musste bisher zum Teil in Anspruch genommen werden. Götz führte weiter aus, dass die Maßnahmen „Innen statt Außen“ in den kommenden Jahren hohe Investitionen erfordern. Allerdings werde diese Maßnahme mit 87 Prozent vom Freistaat gefördert und zunächst über ein Kontokorrentkonto als so genannter Kassenkredit finanziert. Der Vorteil: Es fallen nur Zinsen für tatsächlich in Anspruch genommene Beträge an, Zuwendungen können sofort nach Eingang als Tilgung verwendet werden.

 
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