Richter Hubert Windisch machte dem jungen Mann klar, dass die Abgabe von Rauschgift an Minderjährige mit mindestens einem Jahr geahndet werde, also ein „Verbrechen“ – im Gegensatz zu einem „Vergehen“ – sei. „Eigentlich sind Sie also ein Verbrecher“, schrieb Windisch dem Angeklagten ins Stammbuch. Jedoch habe er schon bei den ersten Vernehmungen durch den Ermittlungsrichter nicht den Eindruck eines Verbrechers gemacht. Weil der Ledige aus einer Gemeinde im westlichen Landkreis Neustadt/WN bei seinen Verkäufen keinen Gewinn gemacht hatte, weil er ansonsten sozial eingeordnet gelebt habe und weil er zahlreiche Weitere aus seinem „Kifferkreis“ benannt hatte, sei man von einem „minder schweren Fall“ ausgegangen und habe ein dementsprechend mildes Urteil gefällt, sagte Windisch.
Der Nicht-Vorbestrafte war ins Visier der Kripo geraten, als sein minderjähriger Abnehmer bei einer Routinekontrolle der Polizei auffällig geworden war. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Beamten bei dem 21-Jährigen dann ein Sammelsurium verschiedener Drogen gefunden. Marihuana, Haschisch, LSD-Trips und Ecstasy seien offen im Zimmer herum gestanden, berichtete ein Kripo-Beamter in der Verhandlung. Aber schon damals sei der Beschuldigte einsichtig gewesen und habe sich kooperativ verhalten. Sechs Fälle des Verkaufs von einem bis fünf Gramm an den 14-jährigen Schüler habe man ihm nachweisen können.
Staatsanwältin Carina Särve würdigte das offene Geständnis des Angeklagten und dessen Einsichtigkeit. Er hatte beteuert, dass er völlig aufgehört habe, zu konsumieren. „Jederzeit“ werde er sich auch in Zukunft Drogentests unterziehen. Särve plädierte auf ein Vierteljahr mehr als Rechtsanwalt Tobias Konze, dessen Antrag das Gericht schließlich folgte. Verteidiger Konze und sein Mandant nahmen das Urteil sofort an.













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