Weiden in der Oberpfalz
13.04.2023 - 15:20 Uhr

26 Bürger fordern Corona-Bußgelder in Weiden und im Landkreis Neustadt zurück

Alleine im Park spazieren gehen - das konnte in Bayern während der Corona-Pandemie teuer werden. Die Staatsregierung ist laut einem Gerichtsurteil damit zu weit gegangen. Nun geht es an die Rückzahlung der Bußgelder.

Polizisten patrouillieren in einer Stadt, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Symbolbild: Markus Scholz/dpa/
Polizisten patrouillieren in einer Stadt, um die Maskenpflicht zu kontrollieren.

In der Hochphase der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die Bayerische Staatsregierung eine ganztägige Ausgangssperre verhängt. Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, waren Teile der Ausgangsbeschränkung unverhältnismäßig und somit unwirksam. Wer damals gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen hat und unrechtmäßig zu einem Bußgeld verdonnert wurde, kann dieses jetzt zurückfordern. Das funktioniert mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Bei der zentralen Bußgeldstelle der Stadt Weiden sind bisher 19 Anträge auf Rückzahlung eingegangen. Wie Pressesprecherin Christina Geiger informiert, betragen die Geldbußen insgesamt 3276,50 Euro. Zehn Anträge seien abgelehnt worden. Der Tattag der Ordnungswidrigkeiten sei nicht in den Zeitraum gefallen, der von dem Gerichtsurteil betroffen ist. Das Bußgeld muss zwischen 1. und 19. April 2020 verhängt worden sein. Neun Anträge prüfe die Regierung der Oberpfalz. Die Rückmeldung, ob die Strafen zurückzuzahlen seien, stehe noch aus.

Das Landratsamt Neustadt musste sich mit 7 Anträgen auf Corona-Bußgeld-Rückerstattung befassen. Die Gesamthöhe der Bußgelder: 1025 Euro. Laut Pressesprecher Marcel Weidner wurden vier Anträge nach Vorprüfung abgelehnt. Über drei Anträge müsse die Regierung der Oberpfalz entscheiden.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.