Schon sechs Mal war der 34-jährige Mann verurteilt worden. Stets wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Trotzdem gab ihm vor zwei Jahren ein Richter „Bewährung“ für eine eineinvierteljährige Freiheitsstrafe. Er hatte die Mutter von einem seiner drei Kinder, für das er noch nie Unterhalt bezahlt hat, verprügelt und eingesperrt. Es seien „keine weiteren Straftaten zu erwarten“, so stand es im letzten Urteil. Nun stand der Berufs-, Schulabschluss- und Arbeitslose wieder vor Gericht.
Staatsanwaltschaftsgruppenleiter Peter Frischholz legte ihm Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Nötigung zur Last. Nach der Anklage hatte die neue Ehefrau des Mannes von Frühjahr bis Herbst vergangenen Jahres ein wahres Martyrium unter ihm zu ertragen. Eine spätere Freundin ebenso. Zudem bekam ein unbeteiligter Bekannter eine Tracht Prügel, nachdem er die mittlerweile getrennt lebende Ehefrau nach einem Restaurantbesuch nach Hause gefahren hatte.
Von ihrer Leidenszeit berichtete die 24-jährige Noch-Ehefrau vor dem Schöffengericht. „Leider zu schnell“ habe sie den Angeklagten Mitte 2018 geheiratet. Grundlos eifersüchtig habe sie dieser dann „auf Schritt und Tritt überwacht“. Die vollständige Kontrolle habe sich auch auf ihr Smartphone bezogen. Immer wieder habe er einen Grund gefunden, sie zu misshandeln. Als sie nach einem Krankenbesuch bei ihrer Oma etwas länger gebraucht habe, habe er ihr das Handy abgenommen, sie auf den Boden geworfen und ihr Haare ausgerissen. Ein anderes Mal sei sie in einen begehbaren Kleiderschrank geflüchtet. Dort habe der Wüterich eine Machete aufbewahrt, ihr damit gedroht, sie umzubringen, sie anschließend aufs Bett geworfen und ihr die Hand in den Mund gesteckt.
Bei anderer Gelegenheit habe er gedroht, mit ihr gegen einen Baum zu fahren. Als bereits eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen war und er sich ihr nicht mehr hätte nähern dürfen, habe er mit einer Radkappe eine Fensterscheibe bei ihr eingeschlagen, berichtete sie. Ein Bekannter, mit dem sie in einem Schnellrestaurant gewesen war, habe die Wut des rasenden Mannes einmal erleben müssen. Nachdem man daheim angekommen war, sei dieser über einen zwei Meter hohen Zaun gekommen und auf den 29-Jährigen mit Fäusten losgegangen. „Das ist meine Frau! Die fasst keiner an!“ habe er geschrien, sagte der Monteur aus. Eine aufgeplatzte Lippe und Schmerzen am Kiefer habe er davongetragen. Mittlerweile habe sie ihren Beruf aufgeben müssen, weil sie von dem Angeklagten verfolgt worden sei, berichtete die Geschädigte. Sie fühle sich in Weiden nicht mehr wohl und sei psychisch angeschlagen.
Auch eine neue Freundin des 34-Jährigen hatte, so deren Aussage, unter der Eifersucht des Angeklagten zu leiden gehabt. Als sie einmal eine SMS erhalten hatte, habe sie der Mann aufs Bett geworfen und ihr mit dem Fuß ins Gesicht getreten. Nach ihrer Flucht ins Badezimmer habe er ihr Handy ins Klo geworfen. Würgemale am Hals sowie Hämatome an Armen und am Rücken seien ihr damals verblieben. Die Nachbarn hätten die Polizei gerufen. Daraufhin habe ihr damaliger Freund gebettelt, nichts zu sagen, da er doch unter Bewährung stehe.
In einem sogenannten Rechtsgespräch hatte Richter Hubert Windisch dem Verteidiger, Rechtsanwalt Matthias Haberl, bei einem Geständnis des Mandanten, eine Strafe unter drei Jahren in Aussicht gestellt. Der Angeklagte machte trotzdem weiter von seinem Schweigerecht Gebrauch. Am späten Nachmittag der Verhandlung „zauberte“ Haberl plötzlich einen Beweisantrag aus dem Hut. Mutter und Tante seines Mandanten könnten bezeugen, dass die Noch-Ehefrau ihnen gegenüber gesagt hatte, dass ihr Mann sie nie geschlagen habe. Die Mutter des Angeklagten, eine 52- jährige Verkäuferin, konnte sofort vernommen werden und bestätigte dies. Die Tante soll noch gehört werden. Dazu vertagte Richter Windisch die Verhandlung auf Dienstag, 18. Februar, 14.30 Uhr.













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