„Wir mussten das machen, wenn sich die zulässige Geschossfläche im Bebauungsplan erhöhte. Aber: Für uns ist Satzungsrecht sicher kein Spaß“, unterstreicht Stadtwerkeleiter Johann Riedl. „Der Aufwand ist gigantisch.“ Auch darum sei seit Jahresbeginn der Abrechnungsmodus – per Satzung – von der Beitrags- zur Gebührenfinanzierung umgestellt worden. Dies bedeute, dass die Herstellungskosten von Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen nicht „auf einen Schlag“ per Beitrag bezahlt, sondern über Jahrzehnte per Gebühr refinanziert werden. „Wer schon einen Beitrag beglichen hat, zahlt deutlich weniger.“ Riedl geht davon aus, dass nachverdichtete Bebauungspläne, wie für die Mooslohe geplant, keine Nacherhebungen auslösen. Vielmehr würden die Gebühren für die tatsächliche Bebauung alle drei Jahre neu berechnet. „Das ist das gerechtere System.“
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