Mit "Have a nice Day" eröffnete die Arbeitsgemeinschaft "Chor" unter Leitung von Peter Pollinger am Donnerstagvormittag die Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause" in der Turnhalle der Rehbühl-Grundschule. Wie der Vorsitzende der Ortsverkehrswacht Weiden, Klaus Müller, betonte, sei jeder Unfall ein Unfall zu viel. Mit der Auftaktveranstaltung an einer Weidener Grundschule will die Verkehrswacht die Öffentlichkeit sensibilisieren.
Um die Abc-Schützen im Straßenverkehr zu schützen, verteilte Geschäftsführer Josef Argauer gelbe Mützen. Gelbe Sicherheitswesten werden im November nachgeliefert, sagte er. Oberbürgermeister Jens Meyer, der vor 48 Jahren selbst an der Rehbühlschule eingeschult wurde und damals kein Käppi bekommen hatte, betonte die Mitverantwortung der Kinder im Straßenverkehr, weil sich Erwachsene nicht immer so verhalten würden, wie es Vorschrift sei. "Passt doppelt auf Euch auf und rechnet immer damit, dass Erwachsene vielleicht Fehler machen."
400 Schulanfänger
Schulleiterin Tanja Willax-Nickl hieß die Polizeibeamten, Polizeidirektor Thomas Hecht, Polizeihauptkommissar Jürgen Strauß und den Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Weiden, Ersten Hauptkommissar Georg Ziegler, sowie die Leiterin der Weidener Verkehrsbehörde, Christina Rosner, willkommen. In der vorderste Reihe saß, stellvertretend für alle Erstklässler der Stadt, die Klasse 1a mit ihrer Lehrerin Denise Leonard, die Sicherheitsbeauftragte an der Rehbühlschule ist.
Seit Schulanfang sind auf Weidens Straßen wieder über 1500 Grundschüler unterwegs, unterstrich Schulamtsdirektorin Margit Walter. Darunter befinden sich 400 Schulanfänger. Den Aktionstag gibt es seit 1969. Es sei nicht mehr selbstverständlich, dass es Ehrenamtliche gebe, die eine solche Aktion so vorbildlich durchführten, lobte sie Müller und dessen Stellvertreter Josef Wittmann.
Staatsanwältin Birgit Lobinger, zuständig für Verkehrsdelikte, sagte den Kindern die Unterstützung der Justiz zu. "Die Allgemeine Verkehrsordnung regelt in Deutschland die allgemeinen Pflichten von Verkehrsteilnehmern", erklärte sie. Darin werde geregelt, dass die Geschwindigkeit von Fahrzeugen an bestimmten Gefahrenquellen, vor allem in der Nähe von Kindern, angepasst werden müsse.
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