Weiden in der Oberpfalz
26.05.2020 - 17:06 Uhr

Altlasten in Weiden-Süd frisch aufgetischt

In seiner ersten Sitzung beschäftigt sich der neue Bauausschuss der Stadt Weiden mit einer Altlast, die erst vor kurzem entdeckt wurde. Dabei geht es nicht nur um Altlasten im Boden.

Blick auf den westlichen Bereich des uralten Bebauungsplanes 6126290, der nach über 20 Jahren aufgehoben und neu aufgestellt werden muss. Das Planwerk leidet an gewichtigen Mängeln. Luftbild: Michael Ascherl
Blick auf den westlichen Bereich des uralten Bebauungsplanes 6126290, der nach über 20 Jahren aufgehoben und neu aufgestellt werden muss. Das Planwerk leidet an gewichtigen Mängeln.

Nahezu 20 Jahre verstaubte der Bebauungsplan Nummer 6 126 290 für den Bereich "südlich der Unteren Bauscherstraße" in den Archiven der Stadt. Und damit blieben auch die "Altlasten", die er trägt, lange unbeachtet. Die Fehler sind aber so gravierend, dass das Baudezernat den neuen Bauausschuss vorschlägt, das alte Planwerk aufzuheben. Gleichzeitig sollen mit einem Änderungsverfahren die Mängel behoben werden.

Der Bebauungsplan wurde bereits am 20. November 2000 als Satzung beschlossen und am 1. Februar 2001 bekannt gemacht. Am 7. Februar 2020 entdeckte das Stadtplanungsamt einen weiteren gravierenden Rechtsfehler: Der damalige Oberbürgermeister hat das Planwerk nie unterzeichnet. "Der Bebauungsplan leidet mit hoher Wahrscheinlichkeit zu seiner Wirksamkeit führenden formellen Mangel", führt das Baudezernat in den Unterlagen zur Sitzung des Bauausschusses am 27. Mai aus.

Da der Bebauungsplan an zahlreichen Rechtsfehlern leidet, wurde zunächst 2008 versucht, ein Änderungsverfahren durchzuführen, um Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich ihrer Bestimmtheit und Rechtssicherheit zu überprüfen. Doch dieses Verfahren wurde nie zum Abschluss gebracht, "da damals die Kapazitäten für diese Planungsleistungen nicht mehr verfügbar waren".

Bei der Anwendung des Bebauungsplans Nr. 61 26 290 stellte das Baudezernat auch fest, dass die Festsetzung zur Sortimentsbeschränkung im Einzelhandel damals nicht durch eine stadtspezifische Sortimentsliste konkretisiert wurde. Ein weiteres zu behebendes Problem stellt die Gebietsfestsetzung für den Baumarkt Baywa dar, der im Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzt wurde, aufgrund seiner Betriebsform aber einem Sondergebiet zuzuordnen ist.

Auch das getroffene Abwägungsergebnis des Bebauungsplans erscheint aus heutiger Sicht fraglich, da die Altlastenerkundung im Plangebiet nach heutigen Auffassungen nicht in ausreichendem Maß stattgefunden habe. Wie damals noch üblich, fand kein Bodenaustausch statt. Die Verdachtsflächen wurden einfach überbaut oder überteert. Da dadurch kaum noch Wassereintrag möglich war, galten die Flachglas/Detag-Schlacken als ungefährlich. Nun wird die "ordnungsgemäße Auseinandersetzung mit den vorhandenen Altlasten" angemahnt.

Die Stadt kann es nicht dabei belassen, nur den umstrittenen Bebauungsplan (fast 14 Hektar) aufzuheben. Sie muss auch einen neuen aufstellen. Schon alleine auch deshalb, weil die Vorgängerbebauungspläne aus den Jahren 1964 und 1967 wieder aufleben würden. Für sie wurde nämlich nie ein förmliches Aufhebungsverfahren eingeleitet.

 
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