Ein 29-Jähriger verlangte dort Auskunft in einer bestimmten Sache. Den diensthabenden Beamten fiel jedoch zunächst seine Alkoholfahne auf. Das ist an sich kein Vergehen. Da der Mann aber mit dem Fahrrad vorgefahren war, veranlassten die Beamten einen Alkoholtest. Der ergab 1,76 Promille, was auch für einen Radfahrer deutlich zu hoch ist. Nach einer Blutentnahme wurde das Rad sichergestellt. Der 29-Jährige darf es in nüchternem Zustand wieder abholen. Um eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr kommt er aber nicht herum.
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