Es sind die schwierigsten Fälle unter den Langzeitarbeitslosen. Ihnen soll das neue Langzeitarbeitslosen-Programm zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verhelfen. Schließlich gilt als wichtigste Voraussetzung für eine Förderung, dass jemand innerhalb der vergangenen sieben Jahre mindestens sechs Jahre arbeitslos war. Ist dies der Fall, kann das Jobcenter zwei Jahre lang die kompletten Lohnkosten übernehmen. Danach erhält ein Arbeitgeber drei Jahre lang jeweils noch 90, 80 oder 70 Prozent. Teilhabechancengesetz heißt das Förderprogramm, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. 75 Förderfälle hatte sich das Jobcenter Neustadt-Weiden dabei als Ziel gesetzt. „Unser Ziel haben wir erreicht. Tatsächlich sind bis heute 75 Langzeitarbeitslose in unserem Zuständigkeitsbereich auf diesem Weg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse eingemündet“, freut sich Peter Witt, Geschäftsführer des Jobcenters Weiden-Neustadt.
Zwei, die es geschafft haben, stellt Witt zusammen mit ihrem Arbeitgeber Albrecht Hör, Firmenchef des Unternehmens Hör in Wöllershof, vor. Der 48-jährige gelernte Metallbauer Alfons Bösl hat seit seiner Entlassung im Jahre 2006 kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mehr gefunden. Kurzfristige Beschäftigungen endeten meist rasch, zuletzt vor gut sieben Jahren. Mangels Führerschein war Bösl auf erreichbare Arbeitsplätze in der Nähe seines Wohnorts Kirchendemenreuth angewiesen. Einen solchen hat Bösl jetzt bei Albrecht Hör seit April dieses Jahres gefunden. Dort arbeitet er zusammen mit seinem 28-jährigen Kollegen aus Neustadt/WN, Marco Holcer. Der als Fachpraktiker im Maler- und Lackiererhandwerk ausgebildete Holcer war ebenfalls seit über sieben Jahren arbeitslos und konnte deshalb seit Juni dieses Jahres in das neue Langzeitarbeitslosenprogramm einbezogen werden. Seine Biographie der letzten zehn Jahre weist lediglich einer Beschäftigung in einem sogenannten Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheiten „AGH“) auf. Danach folgte sofort wieder jahrelange Arbeitslosigkeit.
Bösl und Holcer arbeiten jetzt als Helfer für alle anfallenden Arbeiten im Metall- und Maschinenbau und bei Maler- und Lackierarbeiten. Auf die Frage, ob sie sich im neuen Betrieb wohlfühlen, kommt von beiden sofort ein kräftiges „Ja“. Schließlich sei endlich wieder Regelmäßigkeit in ihrem Leben eingetreten. Auch ihr Arbeitgeber ist zufrieden: „Wir brauchten helfende Hände und die haben wir nun.“ Unterstützung erhält Hör von Ingeborg Thoma, Integrationsfachkraft im Jobcenter. In einem Coaching-Programm unterstützt Thoma die ehemaligen Arbeitslosen in allen persönlichen und betrieblichen Angelegenheiten. Dazu zählt auch Hilfe im Alltag, bei Geld- und Wohnungsangelegenheiten oder gesundheitlichen Problemen. Auch beim Einstellungsgespräch war sie dabei. Die „Kümmerer-Rolle“ bleibt während der gesamten Beschäftigungsdauer erhalten. Mit dem Coaching wird ein enges Vertrauensverhältnis mit den Betroffenen und ihrem Arbeitgeber aufgebaut.
Mit dem Förderprogramm des Teilhabechancengesetzes will der Gesetzgeber Mängel früherer Arbeitsmarktprogramme verhindern. Weder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, noch „Ein-Euro-Jobs“ oder die Bürgerarbeit haben in größerem Umfang zu dauerhaften Eingliederungen geführt. Förderfälle in der gewerblichen Wirtschaft waren bei diesen Programmen weitgehend ausgeschlossen. „Das Jobcenter Weiden Neustadt zählt mit seinen aktuell 75 Förderfällen zu den Spitzenreitern unter den bayrischen Jobcentern“, stellt Geschäftsführer Witt fest. Finanziert wird beim Teilhabechancengesetz das Arbeitsentgelt im Falle eines geltenden Tarifvertrags einschließlich Soziaversicherungsbeiträge, ansonsten der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.
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