Manche Forderungen will er unterstützen, andere sieht er kritisch. Als bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutierte Bundestagsabgeordneter Albert Rupprecht mit Vertretern der DGB-Jugend Oberpfalz über die geplante Neufassung des Berufsbildungsgesetzes.
Gesprächsteilnehmer in den Räumen der IHK-Geschäftsstelle in Weiden waren auch IHK-Berufsbildungs-Bereichsleiter Ralf Kohl sowie DGB-Regionssekretär Peter Hofmann. „Für uns von der DGB-Jugend ist das Berufsbildungsgesetz ein großes Thema“, sagte DGB-Jugendsekretärin-Oberpfalz Andrea Huber als Sprecherin der versammelten Jugendvertreter. Huber trug dann, unterstützt von den anderen Jugendvertretern, die Forderungen der DGB-Jugendorganisation vor.
Schnell stellten sich die unterschiedliche Interessenslage am Berufsbildungsgesetz zwischen dem Bildungspolitiker Rupprecht und der DGB-Jugendvertretung heraus. Rupprecht betonte als Kernanliegen der Reform „die berufliche Bildung stark zu machen“ und ihr in Anbetracht einer Jugend, „die sich zu zwei Drittel für die akademische Bildung entscheidet“, wieder mehr Bedeutung zu verschaffen. Schließlich gebe es laut Rupprecht ohne berufliche Bildung die gesunde mittelständische Wirtschaft nicht. „Wir brauchen neue Modelle, die klassischen reichen nicht“, fordert der Abgeordnete.
Das Interesse der DGB-Jugend konzentriert sich dagegen hauptsächlich auf die Stärkung der sozialen Rechte der Auszubildenden. Zum Beispiel sollte es für Auszubildende am Ende des Berufsschultags grundsätzlich keine Verpflichtung zur Rückkehr in den Betrieb geben. Schließlich müsste häufig Unterrichtsstoff nachgearbeitet werden. Mindestausbildungsvergütung, kostenfreie Lern- und Lehrmittel, die Einbeziehung des dualen Studiums in das Berufsbildungsgesetz, einen Rechtsanspruch nach einer zweijährigen Berufsausbildung auf ein drittes Ausbildungsjahr und die Freistellung und Qualifizierung für ehrenamtliche Prüfer zählen ebenfalls zu den wichtigsten Forderungen der DGB-Jugend. Kontrovers wurde vor allem das Thema Abschaffung der Rückkehrpflicht sowie die Freistellung der ehrenamtlichen Prüfer diskutiert.
Laut Rupprecht müsse allerdings grundsätzlich die „Wertigkeit der Berufsschule gesteigert“ werden. Eine Einbeziehung des dualen Studiums in das Berufsbildungsgesetz würde eine vorherige Einigung mit den Bundesländern erfordern, betonte Rupprecht. Auch könne Lehr- und Lernmittelfreiheit nicht vom Bundesgesetzgeber angeordnet werden. Beidseitig akzeptiert wurde die von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen vereinbarte Höhe einer Mindestausbildungsvergütung. Neuregelungen dürften die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe allerdings nicht schwächen, forderte der Abgeordnete. Dass der größte Anteil der ehrenamtlichen Prüfer ohnehin freigestellt würde, betonte IHK-Bereichsleiter Kohl. Von einer Verpflichtung zur Freistellung hält er nicht viel, denn „die Arbeitgeber sollten dahinter stehen“. Beim Thema zweijährige Berufsausbildung plädierte Rupprecht für eine Beibehaltung von niederschwelligen Angeboten und keiner bindenden Verpflichtung des vorherigen Ausbildungsbetriebs für ein drittes Ausbildungsjahr. Dazu ergänzte Kohl, „die neuen zweijährigen Berufsausbildungen, zum Beispiel zum Industrieelektriker, sind alle anschlussfähig“.
Das will das Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz bildet die wichtigste Rechtsgrundlage für das gesamte duale System der Berufsausbildung in Deutschland. Daneben regelt es aber auch Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung und die Berufsbildung behinderter Menschen. Laut Koalitionsvereinbarung soll dieses Gesetz reformiert werden. Dafür liegt derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11. Juni 2019 vor. Darin heißt es einleitend: „Mit diesem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu modernisieren und zu stärken. Die berufliche Bildung muss sich in Deutschland heute mehr denn je als attraktives Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle ist daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.“
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