Weiden in der Oberpfalz
17.05.2025 - 00:14 Uhr
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Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern

Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß Bild: exb
Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß

Von RAin Sylvia Schwägerl-Weiß

Fachanwalt für Medizinrecht

Ein ärztlicher Behandlungsfehler ist der Albtraum eines jeden Patienten. Er kann sein Leben durch bleibende Gesundheitsschäden dauerhaft verändern oder sogar zum Tod führen. Betroffene und ihre Angehörigen leiden in der Folge oft unter psychischen Belastungen und teilweise auch unter erheblichen finanziellen Problemen. Das Vertrauen in das Gesundheitssystem wird tief erschüttert.

Die rechtliche Bewertung ärztlicher Behandlungsfehler ist dabei häufig komplex.

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn der zum Zeitpunkt der Behandlung geltende Facharztstandard unterschritten wurde. Hierzu zählen nicht nur Mängel in der Therapie oder Organisationsfehler, sondern auch unterbliebene therapeutische Aufklärung zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs im Nachgang eines Eingriffs.

Nicht jeder Behandlungsfehler begründet aber eine Haftung des Arztes. Der Arzt muss für Komplikationen oder unerwünschte Nebenwirkungen nur dann einstehen, wenn der Behandlungsfehler ursächlich für diese Schäden ist.

Diesen Beweis zu führen ist oft schwierig. Häufig wird von den Behandlern eingewendet, dass durch die Unberechenbarkeit des menschlichen Organismus unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers auch andere Ursachen für die Verschlechterung des Gesundheitszustands in Betracht kommen.

Die Rechtsprechung hilft den Patienten hier bei sogenannten groben Behandlungsfehlern:

Ein grober Behandlungsfehler ist laut Bundesgerichtshof ein solcher, der „einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“. Wenn dieser grobe Fehler auch geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für die Gesundheitsverletzung ursächlich war. Der Arzt muss dann das Gegenteil – nämlich die fehlende Ursächlichkeit des Fehlers für den eingetretenen Schaden – beweisen, was selten gelingt.

Vermutet man, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Gerade die Beweislastfragen spielen oft die entscheidende Rolle und erfordern Fingerspitzengefühl. Nicht immer ist ein Prozess nötig, um zu seinem Recht zu kommen.

 
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