Sportstätten kosten Geld. Im Neubau wie im späteren Unterhalt. Über die Fördermöglichkeiten für Vereine informierte der Bayerische Landessportverband (BLSV) bei einem Infogespräch bei der DJK Weiden. 55 Vertreter von Sportvereinen aus der gesamten Oberpfalz zeigten Interesse.
"Wir sind überrascht, dass so viele Vereine vor Ort sind", freute sich BLSV-Bezirksvorsitzender Hermann Müller. "Ein Indiz dafür, dass Bedarf vorhanden ist." Sein Gruß galt Sportökonom und -fachwirt Holger Langebröker, Leiter für den Sportstättenbau beim BLSV in München, sowie Teamleiter Christoph Holzinger.
Neue Förderprogramme
Die beiden hatten in ihrem rund zweistündigen Vortrag, der immer wieder von Nachfragen der Teilnehmer unterbrochen wurde, zunächst positive Nachrichten parat: "Dank des neuesten staatlichen Förderprogramms des Freistaates Bayern kann der große Investitionsstau bei den bayerischen Vereinen abgebaut werden. Wir behandeln hier Neubauten und Sanierungen gleichberechtigt", erklärte Langebröker.
Weil der Sport eine gute Infrastruktur brauche, werde besonders der Sportstättenbau in finanzschwächeren Kommunen angekurbelt. "Dafür stehen im Doppelhaushalt 2019/2020 zehn Millionen Euro zur Verfügung, erheblich höhere Fördersätze bis zu 55 Prozent (bisher maximal 20 Prozent) sowie 20 Prozent Darlehen helfen dabei", sagte der Sportfachwirt. Er skizzierte die geltenden Richtlinien, zeigte die Unterschiede auch anhand von Beispielen auf zwischen Kleinantrag (Förderfähigkeit bis 250 000 Euro), dem Regelantrag (Förderfähigkeit ab 250 000 Euro) und dem Katastrophenfall.
Von Kunstrasen bis Tennishallen
Wichtig sei als erster Ansprechpartner der BLSV-Kreis oder die BLSV-Geschäftsstelle in Regensburg, ehe eine Prüfung durch das Ressort Sportstättenbau in München erfolgt. Nur wenn von dort grünes Licht gegeben werde, könne man mit dem Bauen oder Sanieren anfangen. "Wer das nicht beachtet, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen", wusste der Fachmann. Als förderfähig werden seiner Aussage nach beispielsweise Sport-, Tennis- und Reithallen bis zu Rasenspielfeldern, Kunstrasenfeldern und Tennisplätze betrachtet. Wer generalsaniert oder einzelne Instandsetzungsmaßnahmen, wie Dachsanierung oder Modernisierung der Heizung, vornimmt, erhalte gleichfalls Geld. Bei allem müsste der Verein aber selbst der Bauherr und die Eigentumsverhältnisse geklärt sein.
In der sich anschließenden Beratungsrunde wurde deutlich, mit welchen Problemen sich die Vereine herumplagen müssen.
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