Weiden in der Oberpfalz
14.05.2021 - 14:38 Uhr

Corona: Kreis Neustadt hat niedrigste Inzidenz in Bayern

Die Entwicklung der Coronazahlen in Stadt und Land ist vielversprechend. Am Freitag weist der Landkreis Neustadt die niedrigste Inzidenz in ganz Bayern auf, Weiden rutscht unter die 50er Marke.

Diese vom Center for Disease Control and Prevention (CDC) erstellte Illustration zeigt den neuartigen Coronavirus 2019. Bild:  Center for Disease Control and Prevention (CDC)
Diese vom Center for Disease Control and Prevention (CDC) erstellte Illustration zeigt den neuartigen Coronavirus 2019.

Die Zahlen klingen ausgesprochen erfreulich: Für Freitag, Stand 8.30 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Neustadt/WN eine 7-Tage-Inzidenz von 34,9 und damit den niedrigsten Stand in ganz Bayern. Am Donnerstag lag der Kreis mit 38,1 noch an zweiter Stelle nach dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Die Gesamtzahl der Fälle stieg um eine Person auf nun 5159. Mit 164 Todesfällen blieb diese Zahl unverändert.

Ausgesprochen positiv ist die Entwicklung am Freitag auch in der Max-Reger-Stadt. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt von 58,5 auf 44,5 und unterschreitet damit die 50er Marke. Mit einer gemeldeten Neuinfektion steigt die Gesamtzahl der Fälle im Stadtgebiet auf nun 2679. Weitere Todesfälle kamen nicht hinzu, so dass deren Zahl bei 73 bleibt.

Oberpfalz25.05.2022

Wie aber verändern sich nun die Corona-Vorgaben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Weiden auch in den nächsten Tagen konstant unter 50 bleibt? Nach derzeitiger Rechtslage ist nach Auskunft der Pressestelle der Stadt zwischen den „regulär vorgesehenen Änderungen“ infolge des Inzidenzschalters und den „weiteren Öffnungsschritten“ zu unterscheiden. Für beide Arten gelten jeweils eigene Fristen. Dabei können folgende Lockerungen erfolgen:

Regulärer Inzidenzschalter

Nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt sich der sogenannte reguläre Inzidenzschalter am siebten Tag automatisch um, sobald fünf Tage in Folge der Schwellenwert von 50 unterschritten ist. Sollte es also ab 14. Mai fünf Tage in Folge einen Inzidenzwert unter 50 geben, könnten ab 20. Mai folgende Lockerungen wirksam werden:

  • Kontaktfreier Sport ist im Freien in Gruppen bis zu 10 Personen möglich, bei Kindern unter 14 Jahren in Gruppen bis zu 20 Kindern
  • Eine vorherige Terminbuchung für den Besuch von Ladengeschäften im Einzelhandel ist nicht mehr erforderlich
  • In allen Klassen der Grundschulen findet Präsenzunterricht statt (kein Wechselunterricht), im Übrigen Präsenz- oder Wechselunterricht je nach Möglichkeit der Einhaltung des Mindestabstandsgebotes
  • Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können im Regelbetrieb öffnen
  • Museen können ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden

Weitere Öffnungsschritte

Für die Gewährung weiterer Öffnungsschritte ist das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erforderlich. Dieses wird laut Presseauskunft der Stadt nur erteilt, wenn die Inzidenzentwicklung acht Tage in Folge stabil oder rückläufig ist. Sofern das Einvernehmen bereits am achten Tag erteilt wird und eine Allgemeinverfügung erlassen wird, können weitere Lockerungen frühestens am neunten Tag wirksam werden. Dies wäre dann für Weiden der 22. Mai. Damit würde gelten:

  • Wegfall der Testpflicht bei Besuch der Außengastronomie
  • Wegfall der Testpflicht bei Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern
  • Wegfall der Testpflicht bei kontaktfreiem Sport indoor und Kontaktsport outdoor

Zusätzliche Änderungen ergeben sich erst bei Unterschreiten des Schwellenwertes von 35 bei Kontaktbeschränkungen. Weitere Änderungen im Zusammenhang mit speziellen Besuchs- und Schutzregelungen für Heime, für touristische Angebote und Bäderöffnungen sind nach Auskunft der Stadt angekündigt, aber im Detail noch unbekannt. Die Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen und das zugehörige Alkoholkonsumverbot gilt dagegen inzidenzunabhängig

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.