Die Sieben-Tage-Inzidenz der Covid-Erkrankungen ist in Weiden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts am Donnerstag inzwischen bundesweit auf den drittniedrigsten Stand aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte gesunken. Nur Tirschenreuth und Vorpommern-Rügen sind noch besser als Weiden mit 4,7. Das ist der gleiche Wert wie am Mittwoch. Er bedeutet, dass es in der Stadt binnen Wochenfrist nur zu 2 registrierten Neuansteckungen gekommen ist. Die Gesamtzahl der Erkrankten seit Beginn der Pandemie beträgt 2689 Personen, 97 davon sind gestorben.
Der Landkreis Neustadt/WN liegt mit Rang 15 ebenfalls auf einem höchst respektablen Platz. Das ist der Inzidenz von 15,9 (Mittwoch 21,2) zu verdanken. Da der Kreis damit den fünften Tage in Folge unter 35 rangiert, tritt ab Samstag, 0 Uhr, eine weitere Lockerung in Kraft, die sogar kleinere Partys wieder möglich macht. Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten sind dann im privaten wie im öffentlichen Raum wieder möglich. In Weiden gilt diese Regelung bereits seit Pfingstmontag. Zwischen Eslarn und Kirchenthumbach sind seit Anfang 2020 nun 5213 Menschen an Covid erkrankt, 187 davon haben dies nicht überlebt. In den vergangenen sieben Tagen wurden 15 Menschen im Landkreis registriert, die sich das Virus eingefangen haben.
Da Weiden sich bei den Neuinfektionen pro 100000 Einwohner sogar seit Tagen im einstelligen Bereich bewegt, haben Bürgermeister Lothar Höher und das städtische Sportbüro am Donnerstag weitere Lockerungen für den Vereinssport in städtischen Sportanlagen verfügt. Die städtischen Hallen können unter Einhaltung der Hygienevorschriften ab Montag, 31. Mai, von Vereinen genutzt werden.
Die Belegungspläne, die vor Schließung der Hallen Bestand hatten, behalten ihre Gültigkeit. Aber: Jeweils am Anfang und am Ende der Trainingszeit fallen 15 Minuten weg. In dieser Zeit werden Halle und Umkleide gelüftet, bevor die nächste Gruppe kommt.
Begleitpersonen in den Turnhallen und Kabinen sind gerade bei Sportgruppen im Kleinkinderalter nicht erlaubt.
Die Nutzung der Turnhallen wird bis zu einem Inzidenzwert unter 50 ohne Test genehmigt. Ab einem Wert zwischen 50 und 100 ist ein negativer Testnachweis erforderlich.















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