Er sei inzwischen acht Monate im Amt. Eine Bürgerversammlung "alter Art" sei überfällig, aber derzeit und auch absehbar nicht möglich, erklärte Oberbürgermeister Jens Meyer, als er mit Stadtsprecherin Roswitha Ruidisch die geplante "digitale Bürgersprechstunde" als "Novum und Herausforderung" ankündigte. Er wolle alle Möglichkeiten nutzen, um das Informationsbedürfnis im Vorfeld von Bürger- und Ratsentscheid zu Weiden-West IV am 14. Februar zu stillen.
Roswitha Ruidisch und ihr Team bereitet die digitale Bürgersprechstunde im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses vor. Sie erwarte ein großes Interesse bei den Weidenern. Darum sei es wünschenswert, dass die Fragen vorab gestellt werden. So habe sie die Möglichkeit, die Fragen zu sichten und Themenbündel zu schnüren. Zudem könnten sich die Referenten ebenfalls bis ins Detail vorbereiten.
Am 14. Februar 2021 sind die Weidener dazu aufgerufen, ihre Stimme beim Bürgerentscheid zum Gewerbegebiet Weiden West IV abzugeben. Sie haben die Möglichkeit, sich hierzu auf www.weiden.de/westiv über den Bürgerentscheid zu informieren. OB Jens Meyer stellt sich gemeinsam mit Stadtkämmerin Cornelia Taubmann, Bau- und Planungsdezernent Oliver Seidel und den Planern des Planungsbüros TNL den Fragen. Die digitale Bürgersprechstunde findet am Freitag, 22. Januar um 16 Uhr statt. Sie wird live aus dem Neuen Rathaus in Weiden sowohl auf OTV, als auch über Live-Stream auf www.weiden.de im Internet ausgestrahlt.
Weidener können sich während der digitalen Bürgersprechstunde zwischen 15 und 17 Uhr telefonisch unter 0961 81-1344 melden. Ihre Fragen werden dann live in der Bürgersprechstunde beantwortet.
Darüber hinaus können Fragen bereits ab sofort bis 18. Januar 2021 per E-Mail an die Adresse westiv[at]weiden[dot]de gesendet werden. Da nur Fragen von Weidener Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt werden können, muss dazu der korrekte und vollständige Name sowie die Anschrift angegeben werden. Eingereichte Fragen, die diese Informationen nicht enthalten, werden nicht berücksichtigt. Gleichzeitig sollte auch mitgeteilt werden, ob während der digitalen Bürgersprechstunde der Namen bei der Beantwortung der Frage veröffentlicht werden darf, bittet Ruidisch.
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