Weiden in der Oberpfalz
04.11.2019 - 09:39 Uhr

Disko-Schläger vor Gericht

Schon den ganzen Abend fällt ein 25-Jähriger der Security einer Diskothek in der Innenstadt auf. Er pöbelt Gäste grundlos an und gerät in einen heftigen verbalen Streit mit einem Mann. Dieser artet aus. Nun steht der Pöbler vor Gericht.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild.

Als er die Disko kurz verlassen hatte, entschlossen sich die Sicherheitskräfte, ihm den erneuten Zutritt zu verweigern. Daraufhin geriet der Arbeitslose aus Darmstadt, der in Weiden zum Besuch eines Bekannten weilte, außer sich und schrie lautstark herum. Ein völlig Unbeteiligter, der ihn fragte, warum er sich so aufführe, bekam seinen Unwillen zu spüren. Unvermittelt schlug der Ledige zu. Zwei Faustschläge ins Gesicht des 28-Jährigen und dieser ging bewusstlos zu Boden. Der Weidener musste mit dem Rettungswagen ins Klinikum gebracht werden. Zwei Platzwunden hinterließen Narben, die bis heute zu sehen sind. Die Türwächter hielten den alkoholisierten Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Bei der Gerichtsverhandlung vor Richter Hubert Windisch kam zutage, dass der Angeklagte unter Alkohol schon öfter ausgerastet war. Sieben Einträge im Bundeszentralregister zeigten dies. Wegen einer Verurteilung vor vier Jahren, wegen der er knapp eineinhalb Jahre einsitzen musste, stand der Mann noch unter Reststrafenbewährung. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte sich sein Anwalt Tobias Pribamsky (Darmstadt) mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt, namens seines Mandanten eine Entschuldigung verfasst und ein Schmerzensgeld in Höhe von 1300 Euro überwiesen. Eine Polizeibeamtin berichtete als Zeugin, dass sich der Angeklagte bei seiner Festnahme kooperativ und einsichtig verhalten hatte und die Tat zugegeben hatte.

Staatsanwältin Christina Richter würdigte die finanzielle Schadenswiedergutmachung, das Geständnis und die Einsichtigkeit. Andererseits müsse man die schwer wiegenden Folgen bedenken und dass sich der 25-Jährige selbst von dem letzten Gefängnisaufenthalt anscheinend nicht beeindrucken ließ. Verteidiger Pribamsky machte geltend, dass sein Mandant als Erwachsener nur ein Mal verurteilt worden war und dies sei vier Jahre her. Vorher seien es immer Jugendverfehlungen gewesen. Er hoffte, dass es mit einer Bewährungsstrafe ausgehen könne. Richter Windisch sah dazu keine Möglichkeit und verurteilt den Berufslosen zu neun Monaten „ohne“. Dieser lebe „in den Tag hinein“, habe keine soziale Bindung und sei unter laufender Bewährung gestanden, als er die Tat begangen habe.

 
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