Bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz mit Kämmerin Cornelia Taubmann und Baudezernent Oliver Seidel sagte Seggewiß, er hätte bei der Aussage fast ins Lenkrad gebissen. „So kann man nicht mit uns umspringen.“ Einerseits halte man sich an Erlässe aus dem Innenministerium zu prüfen, welche Straßen noch nicht endgültig ausgebaut, aber bis zum Stichtag 1. April 2021abgeschlossen werden können, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sicherzustellen. Hier gehe es um eine gesetzliche Verpflichtung. Dabei stehe der Tatbestand der Untreue im Raum.
Andererseits komme der Wirtschaftsminister und behaupte das Gegenteil aus seiner Oppositionszeit. Aiwanger müsse noch lernen, dass er jetzt Minister sei. So aber wisse die eine Hand nicht, was die andere tue. Das sei bedauerlich, weil die Kommunen und die Bürger für dumm verkauft würden.
Die Kämmerin bezeichnete die Aussagen Aiwangers als „Order di mufti“, eine Art undurchsichtige, von oben herab erlassene Verordnung. Sie verwies auf den Aufwand, um einigermaßen gerecht vorzugehen.Von 90 Straßen seien letztlich drei übriggeblieben, bei denen man noch klären wolle, was passieren soll: An der Siedlung, Edeldorfer Weg und Am Stein. Sie sieht ebenso wie Baudezernent Seidel ein Gerechtigkeitsproblem, weil viele Weidener sowohl Straßenausbaubeiträge als auch Erschließungsbeiträge zahlen mussten. Ein gesetzmäßiger Verwaltungsvollzug aufgrund der widersprüchlichen Vorgaben der Landesregierung sei jetzt wohl kaum mehr möglich.
OB Seggewiß äußerte großes Verständnis für das Bemühen der Anlieger, keinen Ausbau mehr zu wollen, um eine Beitragserhebung zu vermeiden. Er fordert eine Stellungnahme des Innenministeriums oder eine Entscheidung im Landtag, wie es weiter gehen soll. „Das Verwirrspiel zu Lasten der Anwohner und die Verunsicherung der kommunalen Entscheidungsträger und der Verwaltungen muss ein Ende haben.“ Unterdessen hat die SPD-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Ausbaukosten zur Stadtratssitzung am kommenden Montag eingereicht.
Für Taubmann ist es kein Wunder, wenn sogenannte Populisten jetzt auf den Zug aufspringen. So habe die AfD im Landtag einen Antrag eingereicht, die Verjährungsvorschrift für Altstraßen rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen, damit ein technischer Ausbau möglich sei, aber Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden können. Er gleicht einem Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler vom Sommer letzten Jahres.
Baudezernent Seidel äußerte seine Sorge zu den wachsenden Verkehrssicherungspflichten der Stadt, die nur durch ordentlichen Ausbau gewährleistet sei. „Nichtstun ist auf jeden Fall keine Option.“
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