Sterbefall, Scheidung und Wiederverheiratung führten zu grundlegenden Veränderungen beim Einkommen. Im Dschungel der Vorschriften helfe die Versichertenberatung. Die Gewerkschaften haben in allen Regionen Bayerns ausgebildete ehrenamtliche Berater im Einsatz. Brigitte Scharf zählt dazu und zeigte in ihrem Vortrag die vielen Fallstricke deutlich auf.
Dabei komme der Einkommensprüfung besondere Bedeutung zu. Im Sterbefall werde erstmal die Rente des Verstorbenen drei Monate weitergezahlt. Danach beginne der Anspruch auf Witwen-Rente. Die Höhe betrage 60 Prozent. Hier setze die Einkommensprüfung an. Zu berücksichtigen sei dabei der Freibetrag für Hinterbliebene von 872,52 Euro. Übersteige der Anspruch diesen Betrag, werde gekürzt. Kollidiere jedoch die Rente mit vorhandenem Einkommen aus beruflicher Tätigkeit, sei Gestaltungsfantasie gefragt, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Anhand von Beispielen zeigte die Referentin die Spielräume auf. Die schriftlich vorgelegten Berechnungen führten zu umfangreichen Nachfragen. Auch kam die aktuelle Auseinandersetzung um die Bedürftigkeitsprüfung bei der Einführung einer Grundrente zur Sprache. Scharf lehnte die Prüfung in diesem Fall klar ab und begründete dies damit, dass es sich um Ansprüche aus eigener Leistung handelt. Auch beim Kindergeld gebe es schließlich keine Bedürftigkeitsprüfung, genauso unterbleibe sie auf vielen Feldern der Subventionspolitik.
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