Weiden in der Oberpfalz
15.07.2025 - 14:16 Uhr
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Nach FBI-Tipp: 54-Jähriger in Weiden wegen Missbrauchsabbildungen verurteilt

Nach einem FBI-Tipp fand die Weidener Polizei tausende Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf dem PC eines 54-jährigen Landkreisbewohners. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener/dpa
Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten.

Nach einem Tipp des FBI, der über das Bundeskriminalamt zur Weidener Polizei gelangte, folgte eine Hausdurchsuchung bei einem 54-Jährigen im östlichen Landkreis Neustadt/WN. Auf seinem PC und einer Festplatte fanden die Beamten 8469 Bilder und Videosequenzen, auf denen die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu sehen war. 60 Prozent davon zeigten nackte Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Ein anderer Großteil zeigte Männer beim Geschlechtsakt mit den Kindern, einmal sogar mit einem Baby.

Am Dienstag klagte Staatsanwältin Sofie Huber den Mann vor dem Schöffengericht Weiden wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte an.

Vor Gericht beteuerte der verheiratete Mann, er habe viele der Bilder gar nicht gesehen. Beim Stöbern im Internet sei er „neugierig“ geworden und habe Einiges abgespeichert. Das Ganze habe sich über fünf bis sechs Jahre abgespielt. Es tue ihm leid. Eine 32- jährige Polizistin berichtete, dass es schließlich die IP- Adresse gewesen sei, die auf die Spur des Beschuldigten geführt habe.

Staatsanwältin Huber beantragte, den Mann zu zwei Jahren zu verurteilen, die angesichts fehlender Vorstrafen und einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Verteidiger Stephan Gesierich bezeichnete die gefundenen Missbrauchsabbildungen als „abscheulich“, betonte jedoch, dass sein Mandant mit der Herstellung nichts zu tun gehabt habe. Er plädierte für ein Jahr auf Bewährung. Außerdem bat Gesierich, die Zahlung einer eventuell zu verhängenden Geldauflage in Raten zu ermöglichen. Richter Hans-Jürgen Schnappauf und die beiden Schöffen verurteilten den Mann zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss der 54-Jährige 3600 Euro an das Weidener Frauenhaus zahlen.

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