Weiden in der Oberpfalz
19.07.2018 - 13:25 Uhr

Für schnelles Geld nach Eger

Ein Sachse büßt die Einfuhr von Crystal mit fünf Monaten Haft auf Bewährung.

(rns) Leichtfertig und ohne sich über die möglichen Folgen Gedanken zu machen, konnte ein 42- Jähriger der Verlockung nicht widerstehen können, schnelles Geld zu verdienen. "Eine Fahrt" von Eger nach Himmelkron (Oberfranken) hätte er machen sollen, ein Päckchen für zwei Männer mitnehmen und dafür 450 Euro bekommen sollen.

Den Kurierlohn bekam der Arbeitslose nicht. Stattdessen saß er fünf Monate in U-Haft und durfte dankbar sein, dass Richter Hubert Windisch und die Schöffen ihn am Donnerstag mit zwei Jahren auf Bewährung davon kommen ließen. Staatsanwältin Sandra Dechant hätte ihn für zwei Jahre und neun Monate eingesperrt.

Ein Zivilfahrzeug der Polizeiinspektion Fahndung hatte den BMW des Ledigen auf der A93 - mit 200 km/h - in Richtung Hof gestoppt. Da der Fahrer reichlich nervös gewesen sei und sich im Auto Hinweise auf Drogen gefunden hätten, habe man den Mann zur Dienststelle gebracht. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten - an intimer Stelle - ein Päckchen mit 43,4 Gramm Methamphetamin, berichtete ein Polizeihauptmeister. Der Angeklagte bestritt vehement, dass er damit selbst Handel treiben wollte. Die illegale Einfuhr gab er sofort zu.

Staatsanwältin Dechant hielt dem Sachsen zwar sein Geständnis zugute, forderte aber wegen Einfuhr und Handelns mit der großen Menge eine Ahndung im Bereich des Regelstrafrahmens (zwei bis 15 Jahre). Rechtsanwalt Maximilian Siller (Hof) wies darauf hin, dass bei dem nicht vorbestraften Mandanten keinerlei Hinweise auf Drogenhandel in dessen Wohnung gefunden worden waren. Der 42-Jährige sei "in die Sache hineingeschlittert, um an Geld zu kommen". Siller plädierte auf einen "minder schweren Fall" und eindreiviertel Jahre auf Bewährung.

Aus Sicht von Richter Windisch war der Nachweis des Handeltreibens nicht zu führen. Er verurteilte den 42- Jährigen "nur" wegen Einfuhr und der Beihilfe zum Handeltreiben. Zusätzlich zur Haft auf Bewährung muss der Verurteilte 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.



 
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