Weiden in der Oberpfalz
10.03.2023 - 15:44 Uhr
OnetzPlus

Gas, Wasser, Strom: Stadtwerke Weiden buchen derzeit keine Abschläge ab

Rund 16.000 Gas- und Stromkunden in Weiden und im Landkreis Neustadt wundern sich: Das Bankkonto weist mehr Guthaben aus als üblich zu dieser Zeit. Die Stadtwerke Weiden ziehen vorerst keine Abschläge ein. Das ist der Grund dafür.

Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. Die Stadtwerke Weiden ziehen vorerst keine Abschläge ein. Symbolbild: Jan Woitas/dpa
Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. Die Stadtwerke Weiden ziehen vorerst keine Abschläge ein.

Hier geht es um alle, die für Gas, Strom, Wasser oder Abwasser an die Stadtwerke Weiden zahlen: Die Abschlagszahlungen sind Anfang März noch nicht vom Konto abgebucht worden. Das ist aber kein Grund, sich zu früh zu freuen. Laut der Webseite des Unternehmens gibt es nur einen vorübergehenden Einzugsstopp aller Abschläge (Gas, Strom, Wasser) ab dem 1. März 2023. Der Grund dafür ist laut Mitteilung ein Sammelsurium technischer Probleme. Diese tauchen in Folge der Umsetzung der Preisbremse auf. Dies stellt die Stadtwerke vor einen „enormen technischen Aufwand“, heißt es weiter. Das bedeutet: Um die Regularien der Bundesregierung richtig umzusetzen, sind komplexe Anpassungen der Abrechnungsprozesse und IT-Systeme bei den Stadtwerken nötig, erklärt Michael Baier, Abteilungsleiter Kundenservice auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien.

Der aktuell im System hinterlegte Februar-Abschlag für Gas und Strom werde deshalb nicht wie gewohnt Anfang März eingezogen – hier erfolge erstmals in der Geschichte des Kommunalunternehmens ein Einzugsstopp. "Die Abschlagszahlungen sind aber nur aufgeschoben und nicht aufgehoben", betont Baier. Deshalb "bitte nicht ausgeben". Wann genau im März die Stadtwerke die Abschläge abbuchen, ist noch nicht bekannt. „Wir haben uns das auch anders vorgestellt“, sagt Baier. „Aber die Zeit war knapp. Seitdem die Regierung die Preisbremse verkündet hat, schwitzt unser Sofwaredienstleister.“

Tausende Kunden betroffen

Noch im Laufe des Monats März wollen die Stadtwerke die durch die Preisbremse errechneten korrekten Abschläge für den Februar einziehen. Für alle Kunden, die monatlich für Gas und Strom zahlen, bedeutet das auch: Sie bekommen die Differenz für Januar rückwirkend zurück, so die Mitteilung der Stadtwerke.

Neben den 16.000 Gas- und Stromkunden in Weiden und im Landkreis Neustadt trifft es auch Wasser- und Abwasserkunden. Auch hierfür sei die Abschlagszahlung noch nicht abgebucht worden. Der Grund: Systemtechnisch können die Stadtwerke die Abschläge für Wasser und Abwasser nicht separat von den Abschlägen für Strom und Gas abrechnen. Baier betont, dass aber bei Wasser- und Abwasserabschlägen keine Preisbremse gilt. Auch die Abschläge hierfür wollen die Stadtwerke etwas zeitverzögert, aber noch im März von den Konten der Kunden abbuchen.

Ein Rechenbeispiel

Die Webseite der Stadtwerke zeigt die Wirkung der Preisbremse für Gaskunden in einem Rechenbeispiel auf. Darin verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt etwa 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Der Preis beläuft sich laut Stadtwerke auf 18 Cent/kWh. Aus diesem Rechenbeispiel ergebe sich ein Abschlag in Höhe von 1800 Euro pro Jahr beziehungsweise 150 Euro pro Monat (10.000 kWh/a mal 0,18 Euro/kWh geteilt durch 12 Monate). Dieser Abschlag wird ab März 2023 um einen Entlastungsbetrag in Höhe von 40 Euro reduziert. Der Kunde zahlt ab dann einen monatlichen Abschlag in Höhe von 110 statt 150 Euro. „Die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 in Höhe von 80 Euro wird ebenfalls beim Abschlag im Monat März berücksichtigt“, so die Webseite. Das heißt, der Kunde erhält eine Rückerstattung von 80 Euro für die Vormonate des Jahres 2023. Und zwar automatisch.

Die Verbraucher müssen im Regelfall nichts tun, teilen die Stadtwerke mit. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ab März 2023 ihren Abschlag reduzieren können. Das heißt, Kunden müssen sich entweder an ihren Bankmitarbeiter wenden oder via Online-Banking aktiv werden und Daueraufträge ändern. In welcher Höhe? Die Stadtwerke teilen ihren Kunden laut Webseite den neuen Abschlag schriftlich mit.

Baier weist zusätzlich darauf hin, dass falls ein Kunde einen Fehler bemerkt oder Fragen hat, soll er sich bei den Stadtwerken unter der Telefonnummer 0961/6713800 oder per E-Mail an service[at]stadtwerke-weiden[dot]de melden. Einen besonderen Service bietet auch die Verbraucherzentrale an. Auf der Internetseite gibt es einen Strom- Gaspreisrechner an. Verbraucher können hier individuell ihre Ersparnis berechnen.

Hintergrund:

Das ist die Preisbremse der Bundesregierung

  • Dezember 2022: Der Bund beschließt die Preisbremse für Gas, Wärme und Strom.
  • Gilt im Regelfall für Privat- und kleinere Gewerbekunden
  • Soll die Kosten für die Verbraucher deckeln
  • Bei Gas beispielsweise darf die Kilowattstunde für die Verbraucher nicht mehr als 12 Cent kosten.
  • Bei Strom darf sie nicht mehr als 40 Cent kosten.
  • Den Rest übernimmt der Bund. Dies gilt jedoch nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs.
  • Für die restlichen 20 Prozent müssen die Kunden den jeweils mit dem Versorger vereinbarten Kilowattstunden-Preis bezahlen.
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.