Gefestigt aus der Krise kommen

Weiden in der Oberpfalz
15.07.2023 - 00:11 Uhr
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Rasches und professionelles Handeln nötig, um nicht in eine Schieflage zu geraten

Von Rechtsanwalt Florian Schott und Rechtsanwalt Alexander Kießlich

Das Fahrwasser, in dem sich Unternehmen bewegen, wird zunehmend rauer. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer technischen Rezession, die Zahl der Insolvenzen steigt. Die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen ändern sich stärker denn je. Dazu trägt der allgemeine Strukturwandel, die fortschreitende Digitalisierung, die Verdrängung der braunen umweltschädlichen Industrien und der Fachkräftemangel bei.

Die hohen Energiekosten und die Inflation führen zu steigenden Produktionskosten und verschärfen die Lage. Unternehmen investieren weniger, die Verbraucher schränken ihren Konsum ein. Der Traum vom eigenen Haus rückt wegen steigender Zinsen und teurerer Kredite in weite Ferne, was unmittelbare Auswirkung auf die Baubranche und die Handwerksbetriebe hat. Um als Unternehmen handlungsfähig zu bleiben und nicht in eine Schieflage zu geraten, sind alte Zöpfe abzuschneiden und das eigene Geschäftsmodell zu hinterfragen.

Gerät ein Unternehmen in die Krise, hilft der breite Instrumentenkasten des Gesetzgebers und unterstützt den Unternehmer, zurück in eine stabile Situation zu kommen. Voraussetzung für alle Maßnahmen ist der Wille, selbst aktiv handeln und restrukturieren zu wollen. Beginnt ein Unternehmen frühzeitig mit professioneller Begleitung einen solchen Prozess, stehen die Chancen für eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt der Arbeitsplätze gut. Durch ein tragfähiges Sanierungskonzept bleibt der Kern des Unternehmens funktionsfähig und die Handlungsmöglichkeiten sind deutlich größer. Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit kann im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens eine finanzwirtschaftliche Sanierung ohne Beantragung eines Insolvenzverfahrens präventiv erfolgen. Daneben kann eine Sanierung über ein klassisches Insolvenzverfahren oder ein Eigenverwaltungsverfahren beziehungsweise das Schutzschirmverfahren erfolgen.

In der Eigenverwaltung kann der Unternehmer eine aktive Rolle übernehmen und behält die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen. Die Kontrolle wird ihm nicht entzogen. Reibungsverluste werden minimiert. In der Regel unterstützt ihn dabei ein erfahrener Sanierungsgeschäftsführer. Durch einen Insolvenzplan schließlich kann eine finanzwirtschaftliche Sanierung erfolgen und rechtliche Umgestaltungen im Unternehmen können umgesetzt werden. Um eine Unternehmenskrise frühzeitig zu erkennen und deren Folgen zu vermeiden, ist rasches und professionelles Handeln nötig. Das Sanierungsrecht bietet viele Möglichkeiten zur Lösung von Krisen. Wegen der Komplexität der rechtlichen Regelungen und der vielschichtigen Interessen der Beteiligten in Krisensituationen, gelingt das nur mit professioneller betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Begleitung.

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