Zwei Zeuginnen der unsanften Begegnung meldeten ihre Beobachtung der Polizei. In der Folge erhielt der verheiratete Angestellte einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Hilfe von Rechtsanwältin Ute Berendes legte er dagegen Widerspruch ein.
Obwohl er „davon nicht viel mitbekommen“ haben will, beschränkte der Mann den Einspruch auf die Höhe der Strafe. Die Aussage der beiden Zeuginnen war nicht nötig. Die Tilgung seines Eigenheim-Kredits verschlinge jeden Monat viel Geld, brachte der Weidener vor. Überhaupt seien seine Einkommensverhältnisse nicht rosig. Staatsanwaltschafts- Gruppenleiter Dr. Marco Heß beantragte 20 Tagessätze à 45 Euro, also zusammen 900 Euro. Richter Hermann Sax hatte ein Einsehen und entsprach Rechtsanwältin Berendes´ Antrag. Er verurteilte den Angeklagten zu den ursprünglich im Strafbefehl ausgesprochenen 20 Tagessätzen, ermäßigte deren Höhe jedoch auf 30 Euro.













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