„Wie aus dem Nichts kam ein Auto von rechts zwischen einen Lkw und uns geschossen“, berichtete der Familienvater am Donnerstag vor Gericht. Der Mazda-SUV habe sich einfach dazwischen geschoben. Wenn er nicht bis fast an die Mittelleitplanke ausgewichen wäre, hätte es gekracht, sagte der Mann. Dann, den Lkw überholend, habe der Raser plötzlich stark abgebremst, so dass er selbst eine Notbremsung habe machen müssen.
Später habe man sich am Pfaffensteiner Tunnel im stockenden Verkehr wiedergetroffen. Hier habe seine Frau dann ein Handy-Foto von dem Fahrer mit Sonnenbrille, wie er gerade telefonierte, gemacht und man habe sich entschlossen, ihn anzuzeigen. Von Oberstaatsanwalt Bernhard Voit wegen fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs angeklagt, zeigte sich der 49-Jährige über seinen Verteidiger Sebastian Kutzner (München) einsichtig und geständig. Wichtig sei dem Verkaufsmanager sein Führerschein, da von diesem sein Beruf abhänge.
Das Rechtsüberholen sei durch die Zeugenaussage und der Handy-Gebrauch durch das Foto bewiesen, stellte Ankläger Voit fest. Am Fahrverbot führe also kein Weg vorbei. Dass die Fahrweise dem, seit 22 Jahren in Deutschland lebenden Ingenieur nicht fremd sei, würden diverse Polizeiberichte und das Fahreignungsregister bewiesen.
Voit plädierte auf eine Geldstrafe von 3500 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Rechtsanwalt Kutzner hielt ein Fahrverbot von zwei Monaten für ausreichend. Der Angeklagte betonte, dass die Arbeitsplatzsituation für einen 50- Jährigen in Deutschland „nicht so leicht“ sei. Er habe immer im Vertrieb gearbeitet, weshalb der Führerschein für ihn extrem wichtig sei. Für das „grobe Fehlverhalten, wegen dem es leicht zu einem schweren Unfall hätte kommen können“, verurteilte Richter Hubert Windisch den Geschiedenen zu 3500 Euro und – aufgrund der beruflichen Situation – zu einem nur zweimonatigen Fahrverbot.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.