Durch ein vollständiges Geständnis rettete ein 41-Jähriger – laut Richter Hubert Windisch – „seinen Hals“. Zudem hätten sein sozial eingeordnetes Leben, seine Einsicht und ehrliche Reue dazu beigetragen, dass der von Rechtsanwalt Matthias Haberl verteidigte Mann nicht ins Gefängnis muss: Mit zwei Jahren auf Bewährung kam er davon.
Der Familienvater aus dem Landkreis Neustadt/WN hatte im Herbst und Winter 2020/2021 mehrmals an Beschaffungsfahrten nach Eger teilgenommen. Von einem in der „Szene“ bekannten tschechischen Staatsbürger kaufte sein Komplize Marihuana und entlohnte den Mitfahrer mit 6 bis 15 Gramm davon für dessen Eigenkonsum und zum Weiterverkauf. Nachdem er – im Zug von Ermittlungen des Zolls gegen eine Tätergruppe – der Polizei ins Netz gegangen war, stand der Mann nun vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Windisch.
Mittlerweile nimmt der Angeklagte psychologische Beratung in Anspruch, um seine Drogenabstinenz durchhalten zu können. Er hat neue Arbeit gefunden, nachdem ihm seine frühere Stelle gekündigt worden war, als seine Verhaftung in dem Ort nahe Weiden bekannt geworden war.
Auf Zeugen konnten Windisch und Oberstaatsanwalt Christian Härtl wegen des Geständnisses weitgehend verzichten. Härtl plädierte auf zwei Jahre, die trotz zweier einschlägiger Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Verteidiger Haberl schloss sich diesem Antrag an, Richter Windisch urteilte entsprechend. Zudem muss der Verurteilte 600 Euro an die Initiative „Keine Macht den Drogen“ zahlen, er bekommt einen Bewährungshelfer und muss künftig regelmäßig nachweisen, dass er „clean“ ist.



















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